Infos Nr. 31- 62 (2010-2011)                                   Zurück zu Infos
 
62. IKM-Info: Wechselkennzeichen     22.12.2011

Das von vielen Oldtimerliebhabern herbeigesehnte Wechselkennzeichen hat am 16.12.2011 die letzte politische Hürde genommen: Der Bundesrat hat der Einführung des Wechselkennzeichens zugestimmt, so dass es voraussichtlich Mitte 2012 zur Verfügung steht.

Leider werden vom Wechselkennzeichen, so wie es nun beschlossen wurde, viele Hoffnungen der Oldtimerszene enttäuscht.

Konkret gelten folgende Einschränkungen bzw. Regeln:

  • Es können nur zwei Fahrzeuge auf einem Wechselkennzeichen zugelassen werden.
  • Die Wechselkennzeichen sind zweiteilig ausgeführt: Das kleine sogenannte Nebenkennzeichen verbleibt permanent am jeweiligen Fahrzeug, das große Hauptkennzeichen muss vor Fahrtantritt an demjenigen Fahrzeug montiert werden, das am Straßenverkehr teilnimmt.
  • Das Abstellen eines Fahrzeugs ohne Hauptkennzeichen ist im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig.
  • Es ist für beide Fahrzeuge die Kfz-Steuer in der bisherigen Höhe bei ganzjähriger Zulassung zu entrichten. Es wird keinen "Steuerrabatt" geben, es gibt keine Möglichkeit der Kombination des Wechselkennzeichens mit einer Saisonzulassung.
  • Beide Fahrzeuge müssen zur selben Fahrzeugart gehören (zulässig sind z.B. zwei PKW oder zwei Motorräder auf einem Wechselkennzeichen, nicht jedoch ein PKW und ein Motorrad).
  • Beide Fahrzeuge müssen dasselbe Kennzeichenformat besitzen (z.B. können sich ein VW Golf und ein Opel Corsa oder ein VW Käfer und ein Renault 4 ein Wechselkennzeichen teilen, nicht jedoch ein VW Golf und ein VW Käfer, da die Größe des hinteren Kennzeichens unterschiedlich ist)
  • Ein Versicherer (ADAC Autoversicherung AG) hat bereits einen speziellen Wechselkennzeichen-Tarif angekündigt. Tarifdetails sollen rechtzeitig vor Einführung des Wechselkennzeichens veröffentlicht werden. Ob eine Kombination aus Normal- und Oldtimertarif (um z.B. ein modernes Auto und einen Oldtimer auf einem Wechselkennzeichen zu betreiben) angeboten werden wird, ist derzeit unbekannt.

Da im Bereich der Oldtimerversicherungen auch ohne Wechselkennzeichen Sonderkonditionen ab 3 Fahrzeugen bereits seit vielen Jahren branchenüblich sind, ist beim derzeitigen Informationsstand nicht erkennbar, ob das neue Wechselkennzeichen für Oldtimerfreunde Kostenvorteile, egal wie geringfügig, bieten wird.

Wenn man sich vor Augen führt, welche Hoffnungen durch Medien und einige Politiker ans Thema "Wechselkennzeichen" geknüpft wurden, muß man zwangsläufig vom Ergebnis enttäuscht sein. Es ist schade, daß sich die politisch Verantwortlichen nicht zu einer Regelung nach schweizerischem Vorbild durchringen konnten.

Man darf nun gespannt sein, welche Akzeptanz diese Form des Wechselkennzeichens finden wird.

Herzliche Grüße aus Württemberg
Ihr Mario De Rosa
stellvertretend für den Vorstand der Initiative

 

61. Sitzung des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut vom 07.11.2011

Am 07.11.2011 fand die letzte Sitzung dieses Jahres des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut statt. Auch diesmal wurde wieder kontrovers diskutiert. Die Diskussionsinhalte wollen wir Ihnen nicht vorenthalten und geben diese nachfolgend wieder:

Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch Jens Koeppen. Herr Koeppen bedauert, dass er aufgrund seiner zahlreichen Verpflichtungen dem Parlamentskreis nicht länger vorstehen kann und stellt als Nachfolger Thomas Jarzombek (MdB - CDU) vor, der sogleich von seinem Vorhaben berichtet, die Plakette der Umweltzone aus optischen Gründen von der Scheibe auf das Kennzeichen wandern zu lassen.

Status Sonderkennzeichen (kleine Kennzeichen für Motorräder, Klebekennzeichen):

Laut der MdBs Koeppen und Jarzombek ist der beim letzten Treffen angekündigte Antrag noch nicht gestellt worden, da dieser noch in den Gremien durchgesprochen werden muss, um seitens der Abgeordneten mehr Unterstützung zu erhalten. Thomas Jarzombek schlägt zudem vor, gleich mehrere Themen in diesem Antrag zu bündeln. Als weiterer „Problemfall“ wird hier seitens Peter Schneider die bundesweit unterschiedliche Handhabung der roten 07-Nummern bei Umzug oder Verkauf genannt, die nicht nachvollziehbar ist (wir berichteten bereits anlässlich der Sitzung vom 04.07.2011). Laut Burkhard Steins wäre es sinnvoll, die Nutzung des „US-Kennzeichens“ wieder zu beleben; ein weiterer möglicher Punkt für einen Antrag. Johannes Götze merkt die Dringlichkeit in Sachen kleine Kennzeichen für Motorräder an. Viele große Kennzeichen seien auf den Motorrädern schlichtweg nicht zu montieren. Thomas Jarzombek wird diese Punkte mit der Verkehrsarbeitsgruppe diskutieren und schlägt vor, bei PSts. Dr. Andreas Scheuer nachzufragen, inwieweit hier eine gesetzliche Lösung sinnvoll bzw. machbar ist, da eine Gesetzgebung nicht so schnell „zu kippen“ sei wie eine Verordnung. Bis zur nächsten Sitzung soll eine entsprechende Regelung in einem Antrag formuliert und in die Entscheidungsgremien gebracht sein.

Die neue Oldtimer-Richtlinie (Alf Menzel, GTÜ):

Beim letzten Treffen wurde die neue Oldtimer-Richtlinie von Hans Hesse (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) vorgestellt. Eine hierfür ins Leben gerufene „Oldtimer-Kommission Arbeitskreis Erfahrungsaustausch“ (AKE) prüft derzeit die Möglichkeit der konkreten Anwendung. Der AKE hat keine gesetzgebende, sondern ausschließlich beratende Funktion. Am 20.03.2012 soll die neue Oldtimer Richtlinie verabschiedet werden, bis dahin wird der AKE noch dreimal zusammenkommen. Als die drei wichtigsten Entscheidungskriterien gelten das Fahrzeugalter, der Mindesterhaltungszustand und die Abweichung von der Originalität. Die Oldtimer-Richtlinie liefert keine Aussage über einen eventuellen Mehrwert, sondern beantwortet lediglich die Frage, ob es sich bei dem zu prüfenden KFZ um einen Oldtimer handelt. Alf Menzel verweist in diesem Zusammenhang auf das umfangreiche Archiv der GTÜ (www.gtue-oldtimerservice.de), das 48.000 Nachweise zu unterschiedlichsten Marken und Modellen enthält und für jedermann nutzbar ist. Thomas Lundt appelliert an die Runde, dafür Sorge zu tragen, dass sich auch wirklich Fahrzeuge auf der Straße bewegen, die die Bezeichnung Kulturgut verdienen und nicht jeder „Plastikbomber“ aus der entsprechenden Zeit als Oldtimer gelten dürfe. Carsten Bräuer entgegnet, dass es keine Frage des persönlichen Geschmacks sei. Solange die Bausätze als „zeitgenössisch“ gelten und die anderen Kriterien erfüllt seien, handele es sich ganz klar um Oldtimer. Die 80er-Jahre war die Hochzeit des Fahrzeug-Tunings und der Umbauten. Zudem habe das H-Kennzeichen keine wertbildende Funktion, es ermögliche lediglich eine Steuersubventionierung und die problemlose Befahrung der Umweltzonen. Thomas Jarzombek ist jedoch durchaus der Meinung, dass das H-Kennzeichen ein Fahrzeug adelt. Eine Anmerkung, die ein großer Teil der Runde teilt: Laut Reinhard Sachse hat das H-Kennzeichen durchaus monetären Einfluss. Der Teilnehmerkreis ist sich einig darüber, dass die geplante Regelung sehr offen ist und vernünftige Grenzen aufgezeigt werden müssten, um einer undifferenzierten Vergabe von H-Kennzeichen einer möglichen Schwemme vorzubeugen, die sich auch negativ auf die öffentliche Akzeptanz auswirken könnte, die nach wie vor sehr hoch sei. Zudem fördert eine solche nachvollziehbare Einstufung die Klassifizierung. Eine drohende Oldtimer-Schwemme widerspricht zudem der Berechtigung, von einem Kulturgut zu sprechen. Martin Halder verweist in diesem Zusammenhang auf einendurchaus kritischen Artikel des „Spiegel“, der die Sensibilität der Öffentlichkeit für dieses Thema unterstreicht.

Biokraftstoff E10 bei Oldtimern (Johannes Hübner | autoconsult):

Johannes Hübner berichtet über Entwicklungen aus seinem aktuellen Feldversuch (wir berichteten bereits anlässlich der Sitzung vom 04.07.2011). Zusammenfassend kann berichtet werden, dass das ein oder andere Fahrzeug zwar „Macken“ aufweist, jedoch nicht eindeutig belegbar ist, ob diese durch die Nutzung von E10 herrühren. Von ihm konsultierte andere Quellen wie beispielsweise Internetforen melden ebenfalls keinerlei Probleme mit dem Kraftstoff E10. Peter Steinfurth wirft die Frage auf, ob es denn verlässliche Zahlen im Hinblick auf den Verkauf von E10 gäbe. Offensichtlich werde E10 nämlich aufgrund der geringen Nachfrage von den Tankstellenpächtern gar nicht verkauft, aus den entsprechenden Zapfsäulen fließe E5. Stefan Röhrig erwähnt, dass innerhalb der EU-Kommission das Thema für so brisant gehalten wird, dass darüber diskutiert wird, E10 als zukünftigen Standard-Kraftstoff in Frage zu stellen. Martin Halder kündigt an, das Thema E10 zugunsten anderer wichtiger Themen innerhalb dieser Runde ruhen zu lassen, bis neue, konkrete Erkenntnisse vorliegen.

FIVA | Charta von Turin:

Johannes Hübner sieht die größte Problematik nicht im eigentlichen Text der Charta, sondern im Vorwort (Definitionen). Vom 17.-19.11.2011 findet in Washington, DC, die FIVA General-Assembly statt; der ADAC hat laut Dirk Jurgasch hierfür seine Anmerkungen an den FIVA Vertreter der Schweiz, Herrn Kohler, geschickt. Der DAVC wird lt. Georg Sewe in Washington teilnehmen. Stefan Röhrig berichtet von einem Treffen des VDA mit Vertretern der FIVA. Laut Herrn Röhrig will der VDA auf jeden Fall verhindern, dass die FIVA auf die Unesco zugeht und die Charta als Gesetz verabschiedet wird. Eine Meinung, der sich Winfried Seidel bedingungslos anschließt – jegliche Entwicklung in Richtung Denkmalschutz sei aufgrund der unabsehbaren Einschränkungen um jeden Preis zu vermeiden. Peter Steinfurth berichtet, dass im Internetforum der „Oldtimer-Markt“ weniger der Inhalt der geplanten Charta kritisiert wird, als die Tatsache, dass von der FIVA in Vorwegnahme einer öffentlichen Diskussion Einschränkungen besprochen werden. Martin Halder fasst die allgemeine Stimmung dahingehend zusammen, dass die Oldtimer-Richtlinie von den meisten als zu liberal angesehen wird. Hingegen befasst sich die geplante Charta von Turin zwar mit vergleichbaren Fragestellungen, wird aber insgesamt als zu restriktiv beurteilt. An Dirk Jurgasch richtet sich abschließend die Bitte, das nächste öffentliche Protokoll der FIVA zur Vorbereitung auf das nächste Treffen des Parlamentskreises zu liefern. Martin Halder regt an, die Themen zur Klassifizierung von Oldtimern zum Schwerpunkt der nächsten Sitzung zu machen, was breite Zustimmung findet.

Verschiedenes:

Peter Schneider berichtet von einer Sitzung der Historic-Vehicle-Group der EU. Da die „Problematik Umweltzone“ inzwischen auch andere Länder der EU erreicht hat, besteht dort der Wunsch nach einer Einführung des H-Kennzeichens analog zu Deutschland. Georg Sewe berichtet von der Schwierigkeit für Oldtimer Clubs, den Status der Gemeinnützigkeit zu erlangen / zu behalten. Peter Schneider merkt an, dass nur allgemeine Oldtimer-Clubs diesen Status zugesprochen bekommen, nicht jedoch Marken-Clubs.

Christoph Karle befürchtet kommende Maut-Gebühren für PKWs. Thomas Jarzombeks Einschätzung dazu ist, dass dies aus Gründen der Umsetzung und der Kosten-Nutzen-Rechnung eher nicht realisiert wird und sich somit auch die Frage nach einer Mautbefreiung für Oldtimer absehbar nicht stellt.

Soweit die Ausführungen aus dem Parlamentskreis Automobiles Kulturgut. Eine kurze Anmerkung in eigener Sache: Die Initiative Kulturgut Mobilität teilt weder die Befürchtung einer Oldtimerschwemme noch die Ängste um einen Denkmalschutz in Richtung historische Automobile. Dies ist und war nie Intention der FIVA oder der Initiative Kulturgut Mobilität. Davon abgesehen spricht die Charta von Turin von Kulturgüterschutz und nicht von Denkmalschutz; zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.

Als Lesetipp können wir diesmal das Buch „Juan Manuel Fangio“ empfehlen. Eine lesenswerte Biographie rund um den erfolgreichsten Rennfahrer des 20.Jahrhunderts. Die Rezension haben wir Ihnen in unserer Leseecke unter http://www.kulturgut-mobilitaet.de zur Verfügung gestellt.

Zu guter Letzt dürfen wir ein neues Fördermitglied in unseren Reihen begrüßen und heißen hiermit die Aero-IG herzlich willkommen.

Herzliche Grüße aus Württemberg

Ihr Mario De Rosa

stellvertretend für den Vorstand der Initiative

 

Initiative Kulturgut Mobilität e.V.

Mario De Rosa

1.Vorsitzender

Seestraße 40

73278 Schlierbach

Tel.: 07021/75413

E-Mail: derosa@kultur-mobil.org

Home: www.kulturgut-mobilitaet.de

 

60. DEUVET gewinnt classic-car-tax als Fördermitglied

Für Inhaber einer DEUVET Card werden Old- und Youngtimerbewertungen ab sofort noch günstiger. Als jüngstes Fördermitglied konnte der DEUVET die Preis-Experten von classic-car-tax aus Castrop-Rauxel gewinnen. Die Marktbeobachter, deren Preise regelmäßig in Fachzeitschriften wie Motor Klassik, Youngtimer und Motorrad Classic veröffentlicht werden, erstellen über ihr bundesweites Sachverständigennetz Wertgutachten für Liebhaberfahrzeuge. Daneben bieten sie mit dem sogenannten Home-Check eine schnelle Online-Selbst-Bewertung des eigenen Fahrzeugs an. Diese Selbstbewertung kann zwar kein Gutachten ersetzen, bietet aber die Möglichkeit, sich schnell einen Eindruck vom Wert des eigenen Fahrzeuges zu verschaffen.

DEUVET Card Inhaber erhalten den Home-Check für nur EUR 8,95 sowie einen Rabatt von 10 Prozent auf zahlreiche andere Dienstleistungen. Für Frank Wilke, Leiter Marktbeobachtung bei classic-car-tax, sprachen ganz handfeste Gründe für die neue Kooperation: „Bei uns hat fast jeder Mitarbeiter einen Oldie in der Garage stehen und den möchten wir auch in Zukunft möglichst ohne große Einschränkungen fahren dürfen. Die DEUVET setzt sich hierfür ein und hat auf dem Gebiet der Interessenvertretung die größte Erfahrung.“

 

59. AvD informiert: Neue Oldtimer-Richtlinie ab dem 1. November

Der Automobilclub von Deutschland, AvD, weist darauf hin, dass ab dem 1. November 2011 die neue „Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern in Kraft tritt. Ziel der neuen Richtlinie nach § 23 StVZO“ ist, es den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen. Andreas Scheuer, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: "Der Anforderungskatalog wurde entrümpelt, klarer gefasst und auf das Notwendige reduziert. Ich lege aber besonderen Wert darauf, dass die Kriterien für die Einstufung als Oldtimer unverändert geblieben sind“.

Zukünftig ist die Klassifizierung in Zustandsnoten nicht mehr notwendig, denn eine Mindest-Zustandsnote wird nicht mehr gefordert. Das Gutachten wird von Sachverständigen ausgestellt, welche mehr Freiraum bei der Beurteilung haben: In der Richtlinie ist die Rede von „leichten, für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut angemessenen Gebrauchsspuren“. Gegenüber der früher notwendigen Eingruppierung nach Bewertungsstufen ist somit nur noch ein „ja“ oder „nein“- bei der Entscheidung zur Einstufung als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut notwendig. Geprüft wird durch alle offiziellen Überwachungsorganisationen.

Wichtig ist die Originalität des Fahrzeuges sowie ein guter Pflege- und Erhaltungszustand. Anders als mit der frühreren Verordnung sind zeitgenössische Umbauten zulässig, d.h. Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Zulassung vorgenommen worden sind stellen kein Hindernis dar. Als Nachweis gelten in diesem Falle damalige Gutachten, der Fahrzeugbrief eines baugleichen Fahrzeuges, Herstellerfreigaben oder auch Fachliteratur und Berichte aus der damaligen Fachpresse.

Ein weiteres Novum: Ein Fahrzeug, welches vor 30 Jahren in den Verkehr kam aber seinerzeit noch nicht zugelassen wurde, bekommt mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem schon ein H-Kennzeichen.

Auf Grund der neuen Verordnung passt auch der AvD seine Bedingungen für die AvD OldtimerCard an, die Mindest-Zustandsnote 3 ist keine Voraussetzung mehr.

 
58. Plakettenrückdatierung zur HU wird aufgehoben

Zu diesem Thema erreichen uns zur Zeit diverse Anfragen von unseren Mitgliedern.

Ab 01.01.2012 soll die Rückdatierung der Plaketten zur HU völlig abgeschafft werden, eine Rückdatierung als Strafe ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, da dies technisch und juristisch nicht begründbar ist. Ein Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums liegt vor und soll dem Bundesrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Dieser sieht vor, dass die Rückdatierung zwar entfällt, bei einem Überschreiten der HU von mehr als 2 Monaten wird aber mit einem Verwarnungsgeld und einer zusätzlich umfangreicheren Überprüfung des Fahrzeugs zu rechnen sein.
Nach unseren Recherchen haben sich jedoch noch nicht alle Bundesländer auf dieses Vorgehen geeinigt. Hierzu ist aber lediglich die Mehrheit der Stimmen im Bundesrat erforderlich. Sollte die Zustimmung der Bundesländer nicht erfolgen wird die Rückdatierung aus juristischen Gründen ersatzlos gestrichen.
Das Bundesverkehrsministerium rechnet mit dem Inkrafttreten zum 1. April 2012, der ursprüngliche Termin ist wohl nicht zu halten.
Der Bundesverband DEUVET unterstützt natürlich diese Entwicklung, denn aus jahreszeitlichen oder technischen Gründen ist eine zeitlich punktgenaue HU manchmal mit Schwierigkeiten verbunden.


Auf der DEUVET Website finden Sie die neuesten Informationen zur Zusammenarbeit mit dem AvD. Leistungen des AvD für unsere Mitglieder, sowie die Koordination der politischen Interessenvertretung können Sie im Newsticker ersehen, weiter unten auf der Startseite erscheint unter "Zwei starke Partner" eine wissenswerte Zusammenfassung der AvD Historie und der Tätigkeiten. Unter der Rubrik Fördermitglieder können Sie direkt auf die AvD- Website kommen.

Ihr DEUVET Team
 
57. Initiative Kulturgut Mobilität: Oldtimer und E10

Einladung zum E10-Vortragsabend aus erster Hand

Noch immer gibt es unter den Oldtimerfahrern große Verunsicherung, was das Thema „Oldtimer und E10“ betrifft. Diverse Publikationen der vergangenen Monate konnten die Bedenken der Oldtimerbesitzer nicht in Gänze ausräumen.

Nach dem Pressegespräch auf der Techno-Classica 2011 und einer umfangreichen Publikation zu diesem Themenkomplex auf dem Infoportal der Initiative Kulturgut Mobilität e.V. möchten wir „Oldtimer und E10“ erneut zur Sprache bringen.

Diesmal unter persönlicher Einbeziehung der Betroffenen, nämlich Ihnen!

Herr Wolfgang Dörmer, seit über 35 Jahren in der ARAL-Forschung tätig und ein profunder Kenner der Materie, wird die blaue Brille absetzen und Sie aus erster Hand über E10 informieren. Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen und so die Aspekte anzusprechen, die Ihnen persönlich auf dem Herzen liegen. Holen Sie sich ihre Information direkt von der Quelle, lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!

Nach dem Vortrag von Herrn Dörmer wird es daher eine Diskussionsrunde geben.

Der Informationsabend findet statt am

Montag, den 24.10.2011 um 19 Uhr

im VfB-Clubrestaurant, Mercedesstraße 109, 70372 Stuttgart-Bad Cannstatt

http://www.vfb-restaurant.de

Da der zur Verfügung stehende Platz auf 80 Personen begrenzt ist, bitte ich um kurze, formlose Anmeldung durch Antwort auf diese E-Mail: derosa@kultur-mobil.org .

Herzliche Grüße aus Württemberg
Ihr 
Mario De Rosa
stellvertretend für den Vorstand der Initiative

 
56. Initiative Kulturgut Mobilität: Charta von Turin und H-Kennzeichen-Zuwachs

Die Charta von Turin

Im letzten Rundschreiben haben wir bereits über die Charta von Turin berichtet, welche in Essen erstmals diskutiert wurde.

Zur Erinnerung: Die Charta soll auf internationaler Ebene das gemeinsame Grundverständnis und die Selbstverpflichtung, das fahrzeughistorische Erbe zu bewahren und auf den Straßen dieser Welt präsent zu halten, dokumentieren. Es soll nicht das Ziel sein, bewährte Regelungen zu verändern, sondern vielmehr international das Recht absichern, mit historischen Straßenfahrzeugen mobil zu sein. Mit der Charta von Turin definiert die FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) Kriterien und Voraussetzungen, nach denen historische Fahrzeuge unter Kulturgüterschutz gestellt werden könnten.

Nach einem ersten Austausch auf der Techno-Classica 2011, fand nun am vergangenen Freitag ein Arbeitstreffen zwischen der FIVA-Arbeitsgruppe (stellvertretend Frau Gundula Tutt und Herr Thomas Kohler) für die Charta und der Initiative Kulturgut Mobilität e.V. (Dr.Ralf Ziegler und Mario De Rosa) statt, in welchem konstruktiv Eckpunkte der Charta diskutiert wurden. Die Fruchtbarkeit des Treffens wurde am Ende durch eine Aufnahme der Initiative Kulturgut Mobilität e.V. in die Arbeitsgruppe dokumentiert. Wir freuen uns sehr, daß wir Teil dieses interessanten und spannenden Prozesses sein dürfen und bedanken uns sehr herzlich dafür!

Wir halten Sie selbstverständlich weiterhin auf dem Laufenden, sobald neue Ergebnisse vorliegen.

Vergangenen Sonntagabend beendete die ARD ihre Themenwoche „Der mobile Mensch“. Einige sehens- und nachdenkenswerte Beiträge wurden in der vergangenen Woche gesendet. Die Initiative Kulturgut Mobilität war zur Auftaktveranstaltung am 19.05.2011 ins ARD-Hauptstadtbüro eingeladen und konnte im regen Austausch mit den Gästen, darunter Verkehrsminister Ramsauer, Prof. Albert Speer jun., Ulrich Deppendorf, u.v.m. die Ziele und die Arbeit der Initiative vorstellen.

Wie jedes Frühjahr erreichten uns auch in den letzten Wochen wieder Meldungen über die scheinbar jährlich stattfindende Oldtimervermehrung. Bei genauerer Betrachtung der Zahlen gibt es abseits der pauschalen Jubelzahlen, die im Extremfall gar den Eindruck erwecken, es gäbe in Deutschland ein Millionenheer von Oldtimern, einige ganz erstaunliche Tendenzen, die unser Vorstandsmitglied Dr. Ralf Ziegler einmal näher beleuchten wollte: Bereits die Zahl der zugelassenen Autos, die mindestens 30 Jahre alt sind (inklusive der über 30-jährigen Autos ohne Oldtimer-Status) liegt sehr weit von der gelegentlich herbeigeredeten Millionenzahl entfernt: Am 1.1.2011 kannte das Kraftfahrt-Bundesamt 361.677 PKW von mindestens 30 Jahren Alter.

Gleichzeitig steigt, vermutlich aufgrund der wachsenden Zahl an Umweltzonen, der Anteil an diesen Automobilen, die ein H-Kennzeichen tragen. Die Zahl der PKW mit H-Kennzeichen beträgt inzwischen 208.319 Stück. 

Wer jedoch glaubt, dass eine Schwemme „junger“ Fahrzeuge zum Anstieg des Oldtimer-Bestandes führt, der irrt: Unübersehbar ist, dass die Fahrzeuge mit H-Kennzeichen im Durchschnitt immer älter werden. Bildeten z.B. vor 9 Jahren die "H-Frischlinge" im zarten Alter von 30-34 Jahren die mit ca. 35 % aller ausgegebenen H-Kennzeichen größte Altersgruppe, stellen sie heute mit ca. 21% nur noch die drittgrößte Altersgruppe. Der "Nachwuchs" bleibt anscheinend aus. Den Löwenanteil (49,4 % der H-Kennzeichen) machen inzwischen die 35-44-jährigen Fahrzeuge aus. Ebenfalls beeindruckend: Die Zunahme der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, die über 50 Jahre alt sind. Vor 9 Jahren waren es nur 8,3 %, heute hat sich der Anteil der Fahrzeuge ab 50 Jahren Alter mit H-Kennzeichen ungefähr verdoppelt und beträgt (speziell vor dem Hintergrund der Tatsache, dass diese Fahrzeuge aus der Zeit vor der industriellen Massenproduktion stammen) enorme 16,4%.

Am 08.06. findet um 20Uhr in Stuttgart der nächste Clubabend der Initiative Kulturgut Mobilität statt. An diesem Abend wird u.a. unsere diesjährige Aktion „Flagge zeigen“ im Rahmen des Tags des offenen Denkmals vorbereitet und geplant, welche anlässlich des Automobiljubiläums am 11.09. in der Daimlerstadt Schorndorf stattfindet. Weitere Informationen hierzu gibt es auf unserem Infoportal. Wir würden uns über eine rege Teilnahme am Clubabend beim SSV Zuffenhausen, Hirschsprungallee 7, 70435 Zuffenhausen, 0711/822156, sehr freuen. Jeder Interessierte ist hierzu herzlich eingeladen.

Ab sofort findet wieder jeden Donnerstag ab 18.00 Uhr in München ein lockerer Stammtisch für alle Mitglieder und Freunde der Initiative Kulturgut Mobilität statt. Ort: Bistro "Die Schnecke", Ecke Knorrstraße / Max-Diamand-Straße. Parkplätze sind hinter der Schranke vorhanden. (Den Schlüssel gibt es an der Theke). Alternativ: U-Bahn: Am Hart. Das Bistro hat extra für die Initiative am Abend geöffnet. Es gibt immer eine Auswahl an warmen Speisen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Fotos oder Filme auf der eigenen Leinwand zu zeigen. Die Initiative Kulturgut Mobilität e.V. Region Bayern freut sich auf Ihren Besuch.

Neu auf unserer Homepage sind in der Literaturecke die Rezensionen der Bücher „Robert Bosch“ und „Mercedes-Benz S-Klasse W126“ sowie in der Rubrik Historische Mobilität ausgedehnte Berichte über den Sieg Rudolf Caracciolas 1931 bei der Mille Miglia sowie 75 Jahre BMW 328 zu finden.

Schauen Sie in einer ruhigen Minute ruhig mal unter http://www.kulturgut-mobilitaet.de rein, wir freuen uns auf Sie!

Herzliche Grüße aus Württemberg

Ihr

Mario De Rosa

stellvertretend für den Vorstand der Initiative

Initiative Kulturgut Mobilität e.V.
Mario De Rosa
1.Vorsitzender
Seestraße 40
73278 Schlierbach
Tel.: 07021/75413

E-Mail: derosa@kultur-mobil.org
Home: www.kulturgut-mobilitaet.de

 

55. Verband der Automobilindustrie e. V. informiert

Liebe Oldtimerfreunde!

Als Anlage erhalten Sie eine Auswertung der neuesten Zulassungszahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Es hat erneut einen starken Zuwachs älterer Fahrzeuge gegeben. So stieg die Zahl der PKW älter als 30 Jahre in den letzten zehn Jahren um 83,3 %, alleine von Januar bis Dezember 2010 um 7,9 %. Noch stärker haben sich die Fahrzeuge mit H-Kennzeichen entwickelt. Im letzten Jahr nahmen sie um 10,9 % zu.

Weitere detaillierte Auswertungen werden wir in ca. sechs Wochen veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen/With kind regards

Stefan Röhrig

Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA)/German Association of the Automotive Industry
Leiter Fachbereich Historische Fahrzeuge/Head of Department Vintage Vehicles
Behrenstr. 35, 10117 Berlin
Germany
Tel.  +49 (30) 897842-380
Fax  +49 (30) 897842-606
Mob.+49 (0) 172 1019 371

Mail roehrig@vda.de
URL http://www.vda.de

 
54. Initiative Kulturgut Mobilität: Wie lange noch E5-Super?

 
53. Initiative Kulturgut Mobilität: Wechselkennzeichen in Deutschland
          (Auszüge aus der Tagung des Parlamentskreises vom 23.02.2011)

Zum Wechselkennzeichen berichtete He. Dr. Scheuer, dass das Bundesministerium Verkehr, Bau und Stadtentwicklung konzeptionell mit den Vorbereitungen zur Einführung fertig sei. Angedacht war zunächst die Einführung des Kennzeichens zum Start der Saison 2011. Dies lässt sich nicht realisieren, der Start ist nun für Mitte des Jahres/Herbst 2011 angedacht. Die Ressortabstimmungen haben begonnen. Probleme werden seitens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) gesehen. Es ist unklar, ob Mehrwertsteuereffekte die prognostizierten Steuerausfälle auffangen können. Eine Rabattierung von 75 % auf das zweite und dritte Fahrzeug ist geplant.

 
52. DEUVET informiert: Macht ein Führerschein-Umtausch Sinn?

 
51. DEUVET informiert über die Sitzung des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut

Am 23. Februar 2011 fand die Sitzung des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Technikmuseum Berlin statt.

Jens Koeppen MdB begrüßte die rund fünfzig Teilnehmer aus Politik, Wirtschaft und Verbänden. 

Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Andreas Scheuer MdB vom Bundesministerium für Verkehr referierte über den aktuellen Stand zum Wechselkennzeichen und kleineren Kennzeichen für Motorräder. Zum Ersteren wird noch eine Zeit vergehen bis Einigung mit dem Finanzministerium erreicht wird. Zum Zweiten wird auf Grund von Reklamationen aus der Szene zu den geplanten Kennzeichen der Größe 20 x 18 cm, jetzt zusätzlich die kleinere Variante von 22 x 13 cm in Erwägung gezogen. Ein ausführlicher Beitrag von Dirk Köhler (Total Deutschland) über E10-Kraftstoffe erzeugte reichhaltige Diskussionsbeiträge, die von Verträglichkeit für Oldtimer bis zur Preisgestaltung reichten. Das Angebot über Gespräche zur Sicherung eines E5- oder gar E0-Kraftstoffes über das Jahr 2013 hinaus wurde von den Teilnehmern begrüßt. 

Im nächsten Tagesordnungspunkt stellte Urs P. Ramseier vom Swiss-Car-Register das in Zusammenarbeit mit der Humboldt Universität Berlin entstandene Kulturprojekt Automobil als Kulturtechnik vor. Anschließend berichtete Stefan Röhrig (VDA) von der Historic Vehicle Group des Europa-Parlaments. Bei der letzten Sitzung am 20. Januar in Straßburg war auch der Vizepräsident des DEUVET Peter Schneider dabei, um die Nutzung der roten 07-Nummer im Ausland zu klären. Wir berichteten hier bereits an anderer Stelle ausführlich darüber. Letztes Thema auf der Tagesordnung war die neue Fassung des Anforderungskataloges für das H-Kennzeichen, vorgetragen durch Herr Rainer Süßbier von der GTÜ.

Abschließend erfolgte eine Führung durch den Gastgeber, in Person von Ulrich Kubisch, durch die erneuerten Ausstellungshallen - jetzt noch leer - in denen am 12. Mai 2011 die feierliche Eröffnung der Fahrzeugsammlung stattfinden wird. Ein Termin den sich der Interessierte auf jeden Fall merken sollte.
Die nächste Sitzung des Parlamentskreises findet am 4. Juli 2011 in Berlin statt. Dabei soll es dann unter anderem um das Thema Entwicklung des Oldtimerbestandes und erneut um Biokraftstoffe gehen.

 
 
50. Kein E10 für Oldtimer-Motor!

Verfasser: Michael Strauch, 19.02.2011

Nach dem Studium einiger Berichte und Veröffentlichungen in verschiedenen Medien kann ich nur empfehlen, das Restrisiko bei Verwendung von E10-Benzin für Oldtimer-Motore nicht einzugehen! Also Hände weg vom E10! Für einen Mehrpreis von € 15,- pro Jahr kann man sorglos mit Super Plus fahren (Jahresleistung 3000 km, Verbrauch 10l/100km, Preisunterschied E10 zu Super Plus 5 Cent/l)! 

Wer andere Daten unterstellen möchte kann dies wie folgt selbst ausrechnen:

Mehrkosten  =  3000 km/Jahr x 10l/100km x 0,05 €/l  = 15 €/Jahr

Mehr gibt es nicht mehr zu diesem Thema! - Und unser Erdöl gibt es noch 50 Jahre - lies Artikel Nr. 49!

 
49. Verbrennungsmotore und auch Erdöl bleiben uns noch 50 Jahre erhalten

 
48. Bioethanol - Schädigungen an Oldtimer Motoren nachgewiesen    (07.02.2011)
München,  25.11.2010      Autor: Kay MacKenneth    

Mit einem Beschluss des Bundeskabinetts vom 27.Oktober 2010 können Autofahrer ab Janur an den bundesweiten Tankstellen Benzin mit 10% Bioethanol Zusatz tanken. Dieser Kraftstoff wird mit dem Zusatz E10 versehen und die Säulen werden entsprechend gekennzeichnet.

"Jeder Autofahrer muss Gewissheit haben, ob sein Fahrzeug Ottokraftstoffe mit einem höheren Ethanolanteil ohne technische Schäden nutzen kann. Um dies zu prüfen, hat die DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH im Auftrag der Fahrzeughersteller/-importeure die Broschüre "E10-Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen", Stand 24. November 2010, erstellt. Diese gibt Auskunft, welche Modelle E10-verträglich nach E DIN 51626-1, Ausgabe November 2010 sind." So der ADAC in seinem neuesten Newsletter (www.adac.de)

In dieser Broschüre sind Fahrzeuge älteren Datums und Oldtimer nicht erfasst. Generell lässt sich aber durchaus sagen, dass die Verwendung von E10 für Oldtimer mit Problemen einhergeht.

Entgegen anders lautender Darstellungen wurde durch eine Langzeit-Studie in den USA bewiesen, dass ein Oldtimer ohne Teil-Umrüstung durch Bioethanol geschädigt wird. Bereits im August 2008 lagen erste Ergebnisse der Universität Kettering, USA vor, die die Untersuchungen im Auftrag eines großen Versicherungskonzerns vorgenommen hatten. Die Versicherung zählt mit 600.000 Sammler-Fahrzeugen zu den Größten der USA. Das finale Ergebnis der Studie zeigt auch auf, warum nicht alle Oldtimer umrüstbar sind.

Ziel der Studie war herauszufinden, ob eine Schädigung an Oldtimern auftritt, wenn Bioethanol auf längere Zeit verwendet wird und welche Maßnahmen getroffen werden können, um eventuellen Schäden vorzubeugen.

Die zentralen Themen der Studie:

1. Verträglichkeit von Bioethanol mit Bauteilen, Dichtungen und Schläuchen im Kraftstoffsystem.

2. Bioethanol und die Bauteile des Motors und Kraftstoffsystems

3. Löst Bioethanol alte Rückstände im Tank und den Kraftstoffleitungen und verstopft somit die Vergaser?

4. Löst der Ethanol Anteil Gummiteile an und verursacht somit frühzeitig poröses Material?

5. Wie verhält sich Bioethanol im Startverhalten bei kaltem Wetter.

Fazit: Je älter das Fahrzeug, desto größer die negativen Auswirkungen durch die Verwendung von Kraftstoff mit Ethanol-Anteil. Ganz besonders betroffen sind die Benzinpumpen und die Vergaser.

Hier Antworten auf zentrale Fragen:

Wirkt sich die Kraftstoff Verflüchtigung auf den KFZ Betrieb aus?

Bei einer Zugabe von Ethanol (bis ca. 5%) in herkömmlichen Kraftstoff, ist durchaus eine messbare Erhöhung der Verflüchtigung in Form von Gas festzustellen. Raffinerien sind gesetzlich verpflichtet, sich an eine geregelte Norm der Verflüchtigungsgrenze (internationale Regelung EN 228) zu halten und es dürfte seitens der Hersteller auch sicher gestellt sein, diese Normen einzuhalten. Dennoch treten bei der möglichen Vermischung von regulärem herkömmlichen Kraftstoff mit Bioethanol Verdunstungen auf. Die Möglichkeit, zwei verschiedene Kraftstoffe miteinander zu vermischen ist nicht abwegig, da es noch keine geregelten Vorschriften gibt, dass im Falle der Einführung von Bioethanol Kennzeichnungspflichten gibt. So könnte es passieren, dass der Verbraucher unwissend Bioethanol tankt und damit im Tank eine Mischung erzeugt.

Bei einer solchen Mischung kann bei dem Anlassen des Fahrzeuges zu merkbaren Nachteilen führen, wie z.B. Unregelmäßigkeit im Anlaufen, bedingt durch wechselnde Anreicherung des Kraftstoff- Luft-Gemisches. Das Gemisch schwankt durch die Verdampfung von einer zu satten Anreicherung bis hin zu einem zu schwachen Gemisch. Sicherlich ist dies von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich. Auch bei höheren Geschwindigkeiten kann es bei Einspritzpumpen und Vergasern zu hohen Schwankungen kommen. Dies hat auf Dauer auch Auswirkungen auf das gesamte Kühlsystem.

Foto: Bauteile der Kraftstoff Anlage von Oldtimer Fahrzeugen kann angegriffen werden.

Ist Bioethanol schädlich für Bauteile des Kraftstoffsystems?

Ja. Besonders bei Vorkriegsfahrzeugen wurden viele Komponenten aus Elastomeren (gummiartige Plastikteile) und Aluminium verbaut. Ethanol greift diese Teile an. Aluminium korrodiert und die Elastomere beginnen porös zu werden und zu zerfallen. Damit können auch wieder Bestandteile in die feinen Düsen des Vergasers gelangen. Zum größten Teil sind Vergaser aus Aluminium gegossen. Ethanol greift Aluminium an und verursacht auf Dauer Korrosion. Dieser Effekt ist allerdings noch nicht im Ganzen nachgewiesen. In Südamerika wird bereits Bioethanol Kraftstoff verwendet und Vergaser entsprechend darauf umgerüstet. Die alten Vergaser wurden durch eine Kupfer-Galvanisation angepasst und damit vor der Ethanol Korrosion geschützt. Durch eine Langzeitstudie ist mittlerweile ermittelt, welche Metallarten im Kraftstoffsystem durch die Nutzung von Bioethanol angegriffen werden und dadurch korrodieren. Diese Liste der Metalle trifft im hochgradigen Maße auf Oldtimer zu. So betrifft dies nach der Studie folgende Metalle:

- Teile aus Zink oder mit Zinklegierungen (auch verzinkte Metalle)
- Bronze
- Kupfer
- Stahl mit einer verbleiten Schicht
- Aluminium

Diese Metalle werden vor allem im Tanksystem, den Kraftstoffleitungen, Verbindungselementen im Kraftstoffsystem und den Vergasern verwendet. Die anfängliche Meldung in den meisten Fachmedien, Vergaser mit Bronze galvanisieren zu lassen, ist somit widerlegt, da auch Bronzelegierungen nach den neuesten Erkenntnissen vor Korrosion nicht geschützt ist. Die Kraftstoffindustrie ist also gefordert, entsprechende Additive zu entwickeln, die diese Systeme schützt.

Bei modernen Fahrzeugen sind die meisten Fahrzeugteile im Kraftstoffbereich aus Kunststoff und somit nicht betroffen.

Foto: Vergaser Membrane aus Gummi werden schneller spröde.

Wie wirkt sich Bioethanol auf das Kraftstoffleitungssystem aus?

Da sich sowohl im Benzintank, als auch in den Kraftstoffleitungen und Systemen über die Jahre Rückstände angesammelt haben, wird es am Anfang bei der Verwendung von Bioethanol Probleme geben. Der Grund dafür ist, dass Ethanol auch ein Lösungsmittel ist und diese Rückstände gelöst werden. Dabei flocken die Rückstände aus und verstopfen dann Filter, Pumpe und Vergaser. Diese Probleme erledigen sich allerdings mit der dauerhaften Verwendung von Bioethanol, da sich die Sedimentrückstände nach und nach gelöst sind und dadurch Leitungen, bzw. Bauteile, nach dem längeren Gebrauch gereinigt sind. Allerdings empfiehlt es sich, gerade in der Anfangsphase einen Zusatzfilter, der regelmäßig gereinigt werden muss, vor empfindlichen Bauteilen wie Benzinpumpe und Vergaser einzubauen.

Wie wirkt sich Bioethanol auf Kunststoff und Gummiteile aus?

Die Langzeitstudie liefert auch Erkenntnisse über Zusammenwirkung von Bioethanol und Kunststoff, bzw. Gummiteilen. Besonders schwer betroffen sind folgende Materialien/Bauteile:

- Nylon
- Kork
- Schellack (Schellack ist in seiner Grundform mit Alkohol verdünnt)
- Polyester und Epoxy
- Elastomere und Dichtungsmaterialien

Anstatt Dichtungspasten, sollte an den Stellen zur Abdichtung Teflonband verwendet werden. Die bei Tankrestauration eingesetzten Dichtmaterialien sind ebenfalls Alkohol löslich und daher nicht zu empfehlen. Es entsteht eine viskose Schicht, die sich lösen kann und in den Kraftstoffleitungen zur Verstopfung führt.

Foto: Oldtimer Motoren tragen an Dichtungen und Bauteilen Schäden davon.

Kann der Ethanol Gehalt den Feuchtigkeitsgehalt im Motor und dem Kraftstoffsystem anreichern?

Chemisch gesehen, bindet Ethanol Wasser. Ethanol lässt sich mit Wasser vermischen und ist in jedem gebräuchlichen Reinigungsmittel. Allerdings ist das Kraftstoffsystem ein geschlossenes System und es kann keine Feuchtigkeit eindringen. (Zusatz der Aero-IG-Redaktion: Diese Aussage gilt nicht für Aero-Fahrzeuge und auch nicht für viele Oldtimer!). Im Gegenteil. Der Ethanolanteil ist zum Vorteil des Motors, denn es bindet die Feuchtigkeit im Motor und führt diese mit den Abgasen ab.

Hat das Bioethanol eine Auswirkung auf die Ventile?

In diesem Bezug gibt es keinen Grund zur Sorge. Ethanol verbrennt etwas kühler und schont somit die Ventile. Dies ist auch der Grund, warum die hochtourig drehenden Rennfahrzeuge mit reinem Alkohol gefahren werden.

Wirkt sich Bioethanol auf ältere Motoren, wie zum Beispiel Motoren von Vorkriegsmodellen, aus?

Nach den Erfahrungen nach der Umrüstung auf bleifreies Benzin bereitete Oldtimer-Besitzern von Vorkriegsfahrzeugen das Thema "Ventile" große Sorgen. Ethanol hat keinerlei Einfluss auf die Ventilsitze, im Gegensatz zu bleifreiem Benzin, das einen schädigenden Film auf den Ventilsitzen und bei gehärtete Ventilsitze schädigende Rückstände an dem Gusseisen hinterlässt, das für damalige Motoren verwendet wurde.

Foto: Auch Korkdichtungen können sich auflösen, da sich der bindende Kunststoff zersetzt.

Bildet Ethanol schneller Dampfblasen oder wirkt es sich temperaturabhängig auf die Vergaser Funktion aus?

Nein, Dampfblasen bilden sich nicht stärker durch den Ethanolanteil.

Bei extremer Kälte oder großer Hitze und auch in extremen Höhen muss die Leerlaufeigenschaft ebenso nachgestellt werden, wie bei normalen Kraftstoffen.

Funktioniert Ethanol mit Einspritzpumpen?

Die Verwendung von Bioethanol hat keinerlei Einfluss auf die Funktion von Einspritzpumpen.

Reduziert die Verwendung von Bioethanol den Kraftstoff - Verbrauch?

Diese Frage hängt noch von vielen Faktoren ab. Zum einen hängt der Verbrauch sehr von der Außen-Temperatur ab. Zum anderen ist es die Fahrweise, die den Verbrauch maßgeblich steuert. Generell haben Forschungen ergeben, dass die Reduzierung des Verbrauchs ca. 2% beträgt.

Foto: Membrane aus der Kraftstoffpumpe werden schnell spröde.

Hat Bioethanol ein anderes Brandverhalten als normaler Kraftstoff?

Kraftstoffe mit einer Anreicherung von 5% bis 10% Ethanol haben ein ähnliches Brandverhalten wie die herkömmlichen Kraftstoffe. Damit reichen auch herkömmliche Feuerlöscher an Bord aus, um bei kleineren Vergaserbränden dem Feuer Herr zu werden. Allerdings kann es bei größeren Bränden bei Löscharbeiten zu Problemen kommen, da die herkömmlichen Schaumarten, die zur Brandbekämpfung von herkömmlichen Kraftstoffen konzipiert wurden, von Ethanol zersetzt werden können. Gerade bei höheren Konzentrationen von mehr als 10% , kann herkömmliches Löschmittel nicht eingesetzt werden. Ein wichtiger Hinweis noch, Ethanol brennt unsichtbar. Sollten der Benzinanteil verpufft sein, kann das Ethanol noch unsichtbar nachbrennen.

Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Einsatz von Bioethanol mit einigen Nachteilen für Oldtimer verbunden. Solange es noch normale Kraftstoffe gibt, ist das Problem umgehbar - aber dann bliebe einem der fahren soll, nur die Umrüstung und eventuelle Umbauten.

Zum Artikel mit Bilder:  http://www.oldtimer-tv.com/oldtimer/DE/news/index.php?Seite=457
 
47. Oldtimer und E10 - Finger weg vom Ökosprit    (02.02.2011)

Als 1988 das verbleite Benzin aus den Zapfsäulen verbannt wurde, war das für die Umwelt zwar gut, für manche Automotoren aber schlecht. Einige benötigen seitdem einen Bleizusatz, damit Ventile und Ventilsitze nicht beschädigt werden. Jetzt droht den Oldies weiteres Ungemach. Mit Einführung des Öko-Sprits E10 kommt nun ein Kraftstoff auf den Markt, den die meisten älteren Fahrzeuge nicht vertragen.

Denn der aggressive Brennstoff kann Dichtungen und Benzinleitung angreifen, so dass es zu Undichtigkeiten mit anschließender Feuergefahr kommen kann. Eine Umrüstung der Bauteile auf neue Werkstoffe ist sehr aufwendig und teuer. Außerdem verlieren die Fahrzeuge ihre Originalität. Experten raten deshalb dringend, weiterhin Kraftstoff mit dem geringeren Ethanolgehalt E5 zu tanken.

"Alter" Kraftstoff bald der teuerste

Ab Februar soll den Benzinsorten mit 91, 95 und 98 Oktan anstatt fünf künftig zehn Prozent Ethanol zugefügt werden. An der Zapfsäule sind dann die neuen Spritsorten mit den Aufklebern "Normal E10 schwefelfrei", "Super E10 schwefelfrei" beziehungsweise "Super Plus E10 schwefelfrei" gekennzeichnet. Alle Tankstellen müssen aber laut einer Verordnung weiterhin den "alten" Kraftstoff führen - das dürfte oft die teuerste Sorte sein. Ausnahmeregelungen gibt es nur für sehr kleine Tankstellenbetriebe.

Motoren, die problemlos E10 vertragen, hat der hat der ADAC auf seiner Internetseite aufgeführt. Passiert dennoch mal ein Irrtum, sollte das falsch betankte Auto nicht gestartet und der Tank sofort leergepumpt werden.

auto.de/Spot Press Services GmbH

 
46. DEUVET-Info zu: Eintritt Bremen Classic Motorshow
31.01.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Clubvorstände,

 

wir freuen uns, Ihnen heute einen Gutschein zum ermäßigten Eintritt von € 11,00 statt € 13,00 bei der Bremen Classic Motorshow vom 4. bis 6. Feb. 2011 präsentieren zu können.

Bitte leiten Sie diesen an Ihre Mitglieder weiter.

Es ist keine Vorlage der DEUVET Card erforderlich.

Informationen zur Bremen Classic Motorshow erhalten Sie unter www.classicmotorshow.de

 

Ihr DEUVET-Vorstand

                                                                                    hier: Gutschein zum Herunterladen!

buero-berlin@deuvet.de  

 
45. DEUVET-Info zu: Rote 07 im Ausland 
28.01.2011

Am 20. Januar 2011 fand in Straßburg die Sitzung der Historic Vehicle Group des Europäischen Parlaments statt.

Für den DEUVET nahm Vizepräsident Peter Schneider teil. Hauptthemen waren die Definition des historischen Fahrzeugs durch die FIVA und die Nutzung der roten 07 im Ausland auf Antrag des DEUVET.

An der Sitzung nahmen folgende Mitglieder des Europäischen Parlaments teil: Wim van de Camp (EVP,NL), Malcolm Harbour (ECR,GB), Timothy Kirkhope (ECR,GB), Bernd Lange (SPD,D), Gesine Meißner (FDP,D), Richard Seeber (EVP,A), Robert Sturdy (ECR,GB) und Guy Verhofstadt (ALDE,BE). Von der Verbänden für die FIVA Andrew Turner, ebenfalls für die FIVA der Vorsitzende der Legislation Commission Tiddo Bresters (NL), für den DEUVET Peter Schneider und für den VDA Stefan Röhrig, sowie die Parlamentarische Assistentin Sophie Trampf.

Nach der Begrüßung und Vorstellung wurde im ersten Tagesordnungspunkt die Definition des Historischen Fahrzeugs durch Andrew Turner für die FIVA vorgetragen. Dazu gab es Diskussionen zu den Punkten Zustand des Fahrzeuges und dem Begriff des sogenannten "Daily Use". Beim Mindestalter 30 Jahre waren sich alle einig. In Deutschland sind wir mit unserem Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen schon einen Schritt weiter. Strittig dürfte die Bezeichnung "Daily Use" sein. Bedeutet diese zwar im Englischen den Alltagseinsatz, so kann das trotzdem in Übersetzungen zu Mißverständnissen führen. Schließlich haben wir im Deutschen zum Beispiel das tägliche Fahren mit dem Oldtimer, möglich ist aber auch die tägliche Nutzung im Alltagsverkehr, sowie der gewerbliche Einsatz mit zeitgenössischer Werbung oder bei der Oldtimervermietung.

Das zweite Thema war die Nutzung der deutschen roten 07-Nummer in den EU-Ländern. Nach dem Vortrag des DEUVET mit der Bitte um generelle Anerkennung wurde dieser grundsätzlich zugestimmt, es müssen jedoch Europa-konforme Zulassungsdokumente für das Fahrzeug vorliegen. Das bedeutet, daß zur roten 07 zu diesem Zweck eine Zulassungsbescheinigung I erstellt werden muß. Der DEUVET wird hierzu umgehend mit dem Bundesministerium für Verkehr Kontakt aufnehmen.

Weitere Themen waren die Teilnahme der Abgeordneten an einer Museumsbesichtigung und einer Oldtimer-Rallye Brüssel - London.

 
44. Umweltzonen in Schweizer Städte gescheitert
17.01.2011

Liebe Leserinnen, liebe Leser
Laut Pressemeldung vom ASTRA war der Sturm der Entrüstung gegen die geplanten Umweltzonen so heftig, dass das Projekt nicht weitergeführt 
wird. Der Berner Fürsprecher Wolfgang A. Josseck, einer der aktivsten Kämpfer gegen die Umweltzonen, meint dazu: «Die Umweltzonen sind vom 
Tisch, der Bundesrat ist mit dem Verzicht des UVEK auf Weiterführung des Rechtsetzungsprojekts einverstanden. Die Oldtimer-Szene kann 
aufatmen». Thomas Rohrbach, Mediensprecher des Bundesamtes für Strassen, erklärte am vergangenen Mittwoch im Telefoninterview mit 
Radio Energy Bern: «(…) ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass man das Projekt nicht weiterverfolgt.»
Tatsächlich war der Widerstand aus dem Volk und nicht zuletzt aus der Oldtimerszene wohl überdeutlich: Im Vernehmlassungsverfahren gab es 
mehr als 3700 Eingaben, von denen sich die meisten gegen die Umweltzonen aussprachen. Und bis zur letzten Minute wurde an allen Fronten 
gekämpft, wie z.B. bei der Oldtimer-Demonstration auf dem Bundesplatz am vergangenen Dienstag.
Allen, die sich aktiv gegen die Umweltzonen eingesetzt haben, gebührt unser Dank – es hat sich gelohnt. Lesen Sie mehr zur Geschichte der 
glücklich gescheiterten Schweizer Umweltzonen in der März-Ausgabe von SwissClassics, die ab 20. Februar am Kiosk erhältlich sein wird.

Freuen wir uns auf weiterhin freie Fahrt auch in den Städten,
mit freundlichen Grüssen

Markus Rühle
Chefredaktor SwissClassics

 
43. DEUVET Info zu Biosprit E10 für Klassiker & Oldtimer    (10.01.2011)

DEUVET-Publikation zum Herunterladen als pdf.-Datei hier!

 
42. Bio-Ethanol E10 und der Aero Zweitaktmotor    (04.01.2011)

Verfasser Sven Linnemann

Seit diesem Jahr gibt es nun also "Super E10" an den Zapfsäulen zu kaufen. Der ADAC und andere Verbände warnen ja schon seit längerer Zeit, dass man bei Unsicherheit über die Verträglichkeit lieber beim jetzigen "Super E5" bleiben sollte. Grundsätzlich kein schlechter Gedanke, aber die Preisentwicklung der beiden Varianten bleibt abzuwarten. Sollte es also doch irgendwann bedeutend günstiger sein E10 Treibstoff zu tanken, müssen 
wir uns zum Glück keine Gedanken über die Verträglichkeit mit unseren Motoren machen.

Ist es doch so, dass der Treibstoff heute näher an den Zusammenstellungen der 30er Jahre ist denn je. Schon damals wurde dem Benzin Spiritus (Ethanol) beigemischt. Nur dass damals wesentlich mehr Spiritus ins Benzin gemischt wurde als heute Bio-Ethanol. In der Entwicklungsphase der 
Aero Wagen war dieses Gemisch als Treibstoff also bestens bekannt und die Motoren für den Betrieb damit ausgelegt.

So sollte es heute wie damals kein Problem für die Aero  Motoren ergeben, wenn der Ethanolgehalt im Benzin steigt.

Quellen im Zitat:
F.A. Elstner: Aero der kleine Wagen für die große Fahrt:

Triebstoff: 
Die Kraftquelle des Wagens ist der Zweitaktmotor ... ,der durch geeigneten Triebstoff genährt werden muss; das ist gewöhnliches Benzin mit einem spezifischen Gewicht von 720-760 oder die normale Spiritusbenzinmischung. ...

Wikipedia: Entwicklung der Ottokraftstoffe:
Kraftstoffbeimischung von Spiritus (Agraralkohol)

1925 gründeten die Reichsmonopolverwaltung für Branntwein und der Verwertungsverband deutscher Spiritusfabriken die Reichskraftsprit (RKS), um 
den aus Kartoffeln hergestellten „Spiritus“ (heute Agraralkohol/ Bio-Ethanol genannt) als Ottokraftstoff zur Stützung der Landwirtschaft zu vermarkten.

Die RKS vertrieb ihr Benzin-Gemisch mit einem bis zu 25-prozentigen Anteil Kartoffelalkohol unter dem Markennamen Monopolin. Trotz der höheren Klopffestigkeit von Monopolin gehörte es zu den billigsten Kraftstoffen aufgrund der inländischen Alkoholpreise, der Importsteuern auf Benzin wie auch der geringeren volumetrischen Energiedichte. Je nach Qualität des Basisbenzins ergibt sich für Monopolin eine Oktanzahl zwischen 56 ROZ und 70 ROZ. Außerdem gab es bei der Reichskraftsprit noch ein Benzin-Benzol-Gemisch mit dem entsprechenden „Spiritus“-Zusatz namens Albizol.

 

Redaktionshinweis: Die folgende Ergänzung wurde aus "meinklassiker.com" übernommen:

Kraftstoff: 
Voraussichtlich ab Februar 2011 gibt es an deutschen Tankstellen eine neue Sorte Benzin, zusätzlich zu den bereits bisher angebotenen 
Kraftstoffarten. Der neue Sprit ist an den Zapfsäulen durch den Namenszug „SuperE10“ gekennzeichnet. Der Buchstabe „E“ gilt als Kürzel für 
Ethanol, die „10“ beziffert den Anteil am Treibstoff in Prozent. Autofahrer, die E10 tanken, müssen künftig mit Mehrkosten rechnen. Für sie werde 
es „auf jeden Fall teurer", sagte ein Sprecher des BP-Mineralölkonzerns. So koste Bio-Ethanol derzeit nach Angaben der Mineralölbranche 
50 Prozent mehr als herkömmlicher Kraftstoff. Hinzu kommt, dass der Energiegehalt von Ethanol geringer ist. Sprich: Der Verbrauch erhöht sich.

Bei älteren Fahrzeugen kann der neue Treibstoff Probleme verursachen – die Auswirkungen auf Oldtimer sind noch nicht klar. 
Unter www.dat.de/e10  hat die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) im Internet eine Liste zur Verträglichkeit des neuen Sprits für gängige Autotypen veröffentlicht. Für eine Übergangszeit soll es an den Zapfsäulen weiterhin das normale Superbenzin an den Zapfsäulen geben.

 
41. Oldtimer und intelligente Verkehrssysteme  (13.12.2010)

 
40. Keine Oldtimer mehr in Schweizer Städten

29.11.2010

Heute Montag hat in Bern die Wintersession des National- und Ständerates begonnen
und schon ist ein wichtiges Ziel erreicht:


* gegen die Umweltzonen
* für die Old- + Youngtimerszene

Von: Sylvia Flückiger, [sylvia.flueckiger/at/parl.ch] (Nationalrätin)
Gesendet: Montag, 29. November 2010 19:30
An: Ruedi Müller (zur Weiterleitung freigegeben)
Betreff: Umweltzonen

Salü Ruedi

Fand bei der SVP noch niemanden, der die Umweltzonen als positiv beurteilt hat.

Die ersten zwei Montage einer Session können die Nationalräte Fragen an die Bundesräte
stellen. Damit kann man schnell eine Auskunft erhalten.

Ich habe nun als erste Aktion folgende Frage:

Auf welcher Rechtsgrundlage bezieht sich die geplante Verkehrsverordnung zur Schaffung
von Umweltzonen?

verfasst und eingereicht. Wir dürfen gespannt sein wie die Antwort lautet. Nächsten
Montagabend muss sie vorliegen:

Ich suche nach weiteren Möglichkeiten, diesem unmöglichen und unnötigen Ansinnen
zu begegnen und berichte Dir laufend, wenn ich etwas Neues weiss.

Wir telefonieren ja dann noch.

Schöner Abend und beste Grüsse aus dem Bundeshaus

Sylvia

24.11.2010

Von: Reinhard Schmidlin [mailto:rs@oldtimergalerie.ch]
Gesendet:
Dienstag, 23. November 2010 11:53
Betreff:
Oldtimerverbot in Städten, neue Verordnung ab 2011 !

 
Diese Umweltverordnung ist verheerend für unsere Szene,
wenn wir nicht mindestens eine Ausnahmegenehmigung für
Oldtimer erreichen können !
 
Oldtimer Galerie Toffen
Reinhard Schmidlin
 
8-tung Frist bis diesen Freitag, 26.11.2010 !
_____________________________________________________________
 
 
Liebe Oldtimer Enthusiasten – ihr müsst unbedingt alles liegen lassen und
euch heute Zeit nehmen, um diese Email weiterzuleiten und wichtig,
einen Brief ans UVEK – siehe unten – zu verfassen und abzusenden!
 
Das UVEK ist zurzeit dabei die Eidg. Rechtsgrundlagen zu erlassen, welche
die Einführung von Umweltzonen in den Städten bezwecken.
 
Dies bedeutet, dass sämtliche Städte in der Schweiz grossräumige Umweltzonen
einführen können/werden, welche nur noch mit besonders schadstoffarmen
Fahrzeugen befahren werden dürfen. Dies würde wohl auch Autobahnen betreffen,
welche durch die Städte hindurchführen.
 
Aus dem bereits im Internet stehenden Verordnungstext ist zu entnehmen,
dass ausnahmslos keine Automobile, die vor dem 01.10.1987 (bei Dieselfahrzeugen
sogar nicht älter als 01.01.2001) und keine Motorräder, welche vor
dem 01.07.2004 in Verkehr gesetzt worden sind, diese Umeltzonen
in den Städten befahren dürfen!
 
Im Gegensatz zu sämtlichen anderen Umweltzonen in Europa
sind für Veteranenfahrzeuge, sei es Auto oder Motorrad absichtlich
keine Ausnahmen vorgesehen !!. Dies bedeutet, dass nach Einführung
dieser Umweltzonen ausnahmslos kein vierrädiges Motorfahrzeug, welches
vor dem 01.10.1987 zugelassen wurde und kein Motorrad, welches
vor dem 01.07.2004 zugelassen wurde, die jeweiligen Städte samt
Agglomerationen mehr befahren darf.
 
Bundesrat Leuenberger hat diese Angelegenheit wenige Tage vor
seinem Amtsrücktritt auf Verordnungsstufe (damit kein
Gesetzesreferendum dagegen ergriffen werden kann) aufgegleist.
 
Die Eidg. Verordnungsgrundlagen werden voraussichtlich im
Frühling 2011 in Kraft gesetzt werden, so dass die ersten Umwelt-
zonen bereits im Herbst 2011 eingeführt werden können !!
 
Im Moment haben wir noch eine Chance, dass vielleicht für
Veteranenfahrzeuge doch noch eine Ausnahme gemacht
wird. Dazu müssen wir uns aber unbedingt rasch wehren.
 
Im Moment läuft noch eine Vernehmlassungsfrist in welcher sich alle
von diesen Vorschriften betroffene Parteien und Personen
zu Wort melden können und ihre Meinung und Argumente
vorlegen können.
 
In der Folge ersuche ich Sie/Dich nun dringend einen Brief/Mail zu schreiben
und möglichst viele Oldtimerfreunde, Geschäftspartner, Freunde, Kollegen,
Berufskontakte usw. dringend aufzuforderen, ebenfalls eine solche Stellungnahme
abzugeben.
 
Darin muss stehen, dass wir verlangen, dass Fahrzeuge, welche
den Vermerk "Veteranenfahrzeug" im Fahrzeugausweis
eingetragen haben, ebenfalls eine Vignette zum Befahren von
Umweltzonen bekommen.
 
Wichtig ist, dass wir dies mit möglichst vielen Argumenten
begründen: Kulturgut, Wirtschaftsfaktor, Sympathiebonus, Kategorie mit den
wenigsten Unfällen, Kategorie mit den wenigsten Geschwindigkeitsüberschreitungen,
Vernachlässigbar kleiner Beitrag an die Gesamtbelastung, auf dreitausend
Jahreskilometer beschränkte maximal Fahrstrecke, Fahrzeugkategorie mit den
niedrigsten Versicherungsprämien, nur einwandfreie und
originale Fahrzeuge erhalten den Eintrag, "Veteranefahrzeug", alle anderen
Städte in Europa haben selbstverständlich Ausnahmen für Veteranfahrzeuge
usw. usw. usw.
 
Es müssen möglichst viele verschiedene Eingaben sein, mit möglichst
vielen verschiedenen Argumenten.
 
Jetzt das Unangenehme: Die Frist endet bereits am nächsten
Freitag, dem 26. November 2010!!
 
Brief- und Mailvorlagen hier:
www.o-io.ch/de/index.asp?w=4|24|0 (siehe Abschnitt 2)
 
·         01) + 02) Beispiele für Schreiben von Oldtimerclubs mit Bitte um Ausnahmeregelung für Code 180 (Veteran)
·         16) + 18) Schreiben von Markenclubs, mit vielen Mitgliedern ohne Code 180
Bei Schreiben von Einzelpersonen bspw. beginnen mit:  „ Ich bin Mitglied bei … oder bspw.

ich fahre bereits seit Jahren meinen vom Vater vererbten Alvis Graber von 1952 notabene ein
            Kunstwerk aus dem Hause des Schweizer Karosseriebauers Hermann Graber, Wichtrach/BE“
 
 
Von Seiten der Behörden wurde schlicht darauf verzichtet, die
Veteranenzene über die laufende Vernehmlassungsfrist
zu informieren, während andere Verbände (Pro Velo Schweiz,
Lungenliga Schweiz, Schweizerische Liga gegen den Lärm usw. usw.)
selbstverständlich explizt zu Ihrer Stellungnahme eingeladen wurden.
 
Die Stellungnahmen sind zu richten per Post an:
 
Bundesamt für Strassen
"Vernehmlassung Umweltzonen"
Postfach

3003 Bern
 
oder per E-Mail an:
 
svg@astra.admin.ch
 
und müssen per E-Mail bis Freitag, den 26. November 2010
(bei Postzustellung dürfte es der Poststempel sein)
 
abgeschickt sein.
 
Genauere Informationen findet Ihr noch einmal unter
www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#UVEK und dort herunterscrollen
bis zu der Überschrift "Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung
von Umweltzonen". Dort sind bereits die gesamten Verordnungstexte inkl.
Bussenkatalog (!) ersichtlich.
 
ES IST ÄUSSERST WICHTIG, DASS SICH MÖGLICHST VIELE PERSONEN,
FIRMEN, VERBÄNDE UND VEREINE ÄUSSERN, NUR SO KÖNNEN WIR
VIELLEICHT WENIGSTENS FÜR DIE VETERANEN EINE AUSNAHME
ERWIRKEN !!!
 
Mit freundlichen Grüssen
Reinhard Schmidlin, Oldtimer Galerie Toffen

 
39. VDA-Mitteilung über die Generalversammlung der FIVA  (09.11.2010)

 

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 Erster Entwurf einer Charta für Historische Fahrzeuge vorgestellt

Erfolgreiche Generalversammlung der FIVA in Ljubljana

Berlin, 09. November 2011.                                 
Die Generalversammlung (GV) der FIVA fand am 30. Oktober in Ljubljana statt. An den beiden Tagen vor der GV tagten die unterschiedlichen Kommissionen. Die 59 Mitgliedsstaaten waren fast alle durch Delegierte vertreten bzw. hatten ihre Stimmrechte delegiert. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hat ein Mandat in dem erweiterten Arbeitskreis Legislation und nahm in dieser Eigenschaft an dem Treffen teil. In der GV gab es eine Reihe von wichtigen Entscheidungen.

Bei den anstehenden Wahlen ist herauszuheben, dass der Präsident Horst Brüning (S) für eine zweite Amtsperiode bestätigt wurde. 
Der langjährige Vizepräsident Technik Rainer Hindrischedt (DAVC) stellte sich nicht mehr für das Amt zur Verfügung. Als sein 
Nachfolger wurde der Vertreter der Region Nordamerika Mark Gessler gewählt. Auch der Vizepräsident Legislation 
Dr. Winfried Kallinger (AU) trat nicht mehr an. Als sein Nachfolger wurde Herr Tido Bresters (NL) gewählt. 
Als Director Trade & Skills wurde Tony Davies (UK) bestätigt.

Der Präsident Horst Brüning zog ein Resümee seiner bisherigen Amtzeit. Dabei hob er die bisher erreichten Ziele wie weltweite 
Präsenz und solide Finanzen hervor. Als Schwerpunkt für die kommenden Jahre möchte er vor allem erreichen, dass die Entscheidungen des Präsidiums schneller werden. Hierzu sei eine Überarbeitung der bisherigen Organisationsstruktur notwendig. 
Die GV erteilte ihm hierzu den Auftrag.

Eine professionell erarbeitete Mittelfrist-Strategie (bis zum Jahr 2015) wurde in ihren wesentlichen Grundzügen vorgestellt. 
Sie steht auf drei Säulen:

-          Aufbau einer finanziellen Stabilität der FIVA, vor allem mit einer Stärkung der Einnahmesituation

-          Erhöhung des Bekanntheitsgrads und der Möglichkeiten zur politischen Einflussnahme

-          Verbesserung der Effizienz der FIVA durch einen größeren Professionalisierungsgrad

 

Hierzu gibt es bereits verschiedene Maßnahmenpakete, die im Einzelnen mit den unterschiedlichen Ressorts detailliert werden sollen.       

Der Jahresbericht der „Trade and Skills“ Kommission deutete darauf hin, dass es bei  der Umsetzung der gesetzten Ziele 
Probleme in den einzelnen Mitgliedsländern gibt. Langfristiges Ziel der Kommission ist es, die Voraussetzungen für die Versorgung 
von Oldtimern mit Teilen und handwerklichen Dienstleistungen sicherzustellen. Dazu soll in einem ersten Schritt in unterschiedlichen Märkten eruiert werden, welcher Bedarf für die Instandhaltung von Oldtimern erforderlich und welches Angebot im Markt vorhanden ist. Der für Deutschland zuständige ADAC hat hierzu den Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes eingebunden.

In der FIVA hat man erkannt, dass die Zukunft der historischen Fahrzeuge abhängig von einem Status als „Kulturgut“  ist. Analog zum internationalen Denkmalschutz, der in der Charta von Venedig manifestiert ist, wurde durch Mitglieder der FIVA ein erster Entwurf für
eine Charta für den Schutz historischer Fahrzeuge ausgearbeitet. Diese wurde unter dem Namen „Charta of Turin“ den Mitgliedern
der GV vorgestellt. In den nächsten Monaten soll die Einbringung von Änderungen ermöglicht werden, um anlässlich der nächsten GV diese Charta zu verabschieden. Diese Charta könnte dann Grundlage für alle weiteren politischen Tätigkeiten sein (z. B. Anerkennung
bei der UNESCO).

Aus der Kommunikationsabteilung wurde berichtet, dass diverse Maßnahmen zur Verbesserung der internen Kommunikation 
(zwischen den einzelnen Mitgliedern bzw. zwischen den Kommissionen) eingeführt wurden. In 2010 wurde das Büro der FIVA in 
Brüssel eröffnet. Damit gibt es erstmalig einen dauerhaft besetzten Anlaufpunkt der FIVA, welches das Kommunizieren wesentlich erleichtern sollte.

Anlässlich der Präsentation der Aktivitäten in Nordamerika (313.000 Mitglieder mit ca. 600.000 historischen Fahrzeugen) berichtete 
der Delegierte, dass in den USA im Zusammenhang mit Umweltthemen eine Reihe von Gesetzen anstünden, die das historische Fahrzeug in eine Nischenposition drängten und ein künftiges problemloses Betreiben in Frage stellten. Die Entwicklung sei besonders aufgrund der Geschwindigkeit der Veränderungen besorgniserregend. Des Weiteren stellte der Delegierte ein sehr interessantes 
Projekt vor.  Es überprüft die Möglichkeit, eine zentrale Datenbank für alle Publikationen zu historischen Fahrzeugen einzurichten (geschätzt ca. 14.000 Bücher sowie Zeitschriften und Handbücher). Ein Prototyp mit ca. 100 Büchern wird zurzeit entwickelt. 
Außerdem sollen aus der Library des National Motor Museums in Beaulieu alle Publikationen vor 1910 eingelesen werden. Auf dieser Basis sollen Erkenntnisse zur Durchführbarkeit eines solchen Mammutprojekts gewonnen werden.  

Aus der Legislation Commission wurde als besonderes Highlight die Gründung eines Informationszirkels mit europäischen Parlamentariern hervorgehoben. Des Weiteren wurden die laufenden Aktivitäten hinsichtlich unterschiedlicher Gesetzgebungen und Initiativen aus der EU vorgestellt und die jeweiligen Standpunkte der FIVA hierzu. Diese stimmen weitestgehend mit den Meinungen 
des VDA überein.

Aus der Event Commission wurde ein Antrag zur Neuordnung der Gebühren für die FIVA A- und B-Events gestellt und von der GV verabschiedet. (Eine Liste mit den in 2011 geplanten Events ist beigefügt)

Bei den Anträgen der Mitglieder ist besonders der Vorschlag von Frankreich zu erwähnen, die eine klare Definition von Repliken bzw. deren Abgrenzung zu authentischen Fahrzeugen wünschen. Der Antrag löst kontroverse Diskussionen aus und wurde nicht endgültig beschieden.

Die Generalversammlung hat gezeigt, dass sich die FIVA seit der Amtsübernahme durch den Präsidenten Horst Brüning auf dem 
Weg zu einem professionellen Weltverband befindet. Die mit der neuen Strategie eingeschlagene Richtung wird zu einer weiteren Konsolidierung der Aktivitäten führen und dazu beitragen, dass sich die FIVA zu einer immer bedeutenderen Institution für ein erfolgreiches Lobbying hinsichtlich historischer Fahrzeuge entwickelt. Der VDA wird die FIVA hierbei so weit wie möglich unterstützen.

 
38. DEUVET-Mitteilung zur Winterreifenpflicht  (15.11.2010)

 
37. DEUVET-Mitteilung zuVersicherungsschutz  (15.11.2010)

 

36. VDA-Mitteilung zum 07er-Kennzeichen  (27.10.2010)

Erste belastbare Aussage zur Anzahl von roten Oldtimerkennzeichen (§ 17 FZV)

Gemeinsame Aktion von VDA und OLDTIMER MARKT  erfolgreich abgeschlossen

Berlin, Mainz 27.10.2010.          

Im Mai dieses Jahres starteten der Verband der Automobilindustrie (VDA) und Deutschlands größte Zeitschrift für klassische Autos und Motorräder OLDTIMER MARKT  in einer erstmaligen Kooperation eine Umfrageaktion mit dem Ziel, die Anzahl der historischen Fahrzeuge zu ermitteln, die mit einem roten 07er-Kennzeichen betrieben werden. Bisher können zwar detaillierte Aussagen zu allen Fahrzeugen älter als 30 Jahre bzw. zu Fahrzeugen mit sogenannten H-Kennzeichen getroffen werden, jedoch ist die Anzahl der Fahrzeuge, die mit der roten Sammelnummer fahren, bisher eine Grauzone.

Die Rückmeldungen aus Clubs und von einzelnen Oldtimerbesitzern hat ergeben, dass 
pro roter 07er-Nummer im Durchschnitt 3,148 historische Fahrzeuge betrieben werden. 

In einer parallel für den VDA durchgeführten Erhebung des Kraftfahrt-Bundesamtes wurde ermittelt, dass zum Ende Februar 2010 insgesamt 56.107 rote 07er-Kennzeichen durch die zuständigen Behörden vergeben wurden.  Daraus ergibt sich eine Summe von 176.624 Fahrzeugen.  Berücksichtigt man zusätzlich die zum 01.01.2010 registrierten 209.954 Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, ergibt sich eine Gesamtpopulation von

                                                386.578 historischen Kraftfahrzeugen.

VDA und OLDTIMER MARKT bedanken sich an dieser Stelle bei allen Oldtimerbesitzern, die sich an dieser Aktion beteiligt haben.

 

35. Erhebung und Meinung zum 07er-Kennzeichen  (12.07.2010)

Erhebung innerhalb der Aero-IG    
Verfasser: Michael Strauch
Stand: 29.07.2010

Eingegangen sind 33 Rückmeldung von 65 deutschen Befragten (insgesamt 123 deutsche Aero-IG-Mitglieder).

Nutzung des 07er-Kennzeichens
Mitgliederzahl Fahrzeuge
  je 07er insgesamt
1 1 1
3 2

6

1 3 3
1 4 4
1 5 5
1 6 6
1 10 10
1 11 11
1 12 12
     
11   58
  Kennzeichen %
normales Kennzeichen 2 7%
Saison-Kennzeichen 13 43%
H-Kennzeichen 10 30%
07er-Kennzeichen 11 193%
Kurz-Kennzeichen 1 3%
Summe Kennzeichen 37 100%
     
Rückmeldung 33 51%

 

**************************************************

 

Schreiben von Uwe Birnbaum an Herrn Stefan Röhrig vom Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA)/German Association of the Automotive
Industry
Leiter Fachbereich Historische Fahrzeuge/Head of Department Vintage Vehicles

Betreff: 2. Sitzung des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut

Guten Tag Herr Röhrig,

wie bereits angekündigt ein Kommentar von mir zum Thema „07-er“ bzw. Wechselkennzeichen. In der Aero-IG (s.a. www.aero-ig.de) und in der Landesgruppe Niedersachsen des ASC haben wir intensiv über Vor- und Nachteile der aktuellen Situation diskutiert.

Der grundsätzliche Tenor ist, dass alle den Entfall des roten „07-er“ Kenzeichen begrüßen würden, wenn es durch ein Kennzeichen (mit „H“) 
ersetzt würde, welches bei mehreren Fahrzeugen benutzt werden könnte (Wechselkennzeichen). In der Presse wird von max. 3 Fahrzeugen mit 
einem Wechselkennzeichen berichtet. Dies ist für einige Besitzer von Historischen Fahrzeugen unzureichend und alle plädieren z.B. für die 
Übernahme der Schweizer Lösung (7 Fahrzeuge pro Kennzeichen). Das Wechselkennzeichen wäre auch für Besitzer von Fahrzeugen mit 
niedrigem Hubraum interessant, für die die bisherige „H-Zulassung“ aus steuerlichen Gründen nicht in Frage kommt.  

Weiterhin sollte unabhängig vom Kennzeichen darüber nachgedacht werden, ob die „TÜV“- Intervalle für Historische Fahrzeuge nicht vergrößert 
werden könnten, denn die „Abnahme/Überprüfung“ bei den zuständigen Stellen ist meist eine Farce, denn der Besitzer des Historischen 
Fahrzeuges kennt im Normalfall alle Details (Stärken und Schwächen) viel besser als der Prüfer. Hier würde z.B. auch der FIVA-Pass und seine Registriernummer in der Windschutzscheibe als Legitimation und Nachweis ausreichen.

Alles in allem plädieren die Beteiligten für eine generelle EU-Lösung.

Bitte beachten Sie, dass das vorgenannte mein persönlicher Eindruck ist und nicht das offizielle Statement der von mir genannten Vereinigungen. 
Aber vielleicht hilft es trotzdem ein wenig bei der Meinungsbildung.

Beste Grüße aus Wolfsburg,

Uwe Birnbaum
Sportreferent ASC LG Niedersachsen

Am Riededetal 6

38442 Wolfsburg

Tel./Fax.: 05361 71154
Mobil: 0170 296 2631

uwe.birnbaum@aero-ig.de  

 
34.  Informationen zum Fahren mit 07er-Kennzeichen im Ausland - hier speziell
       in der Schweiz! 
(01.07.2010)

1. Anfrage an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

>>> <michaelstrauch@t-online.de> 30.06.2010 08:03 >>>
Benutzung des roten 07er Kennzeichens in  der Schweiz

Vorname: Michael
Zuname: Strauch
Email: michaelstrauch@t-online.de
Straße: Bergstr. 1
Ort: 97204 Markt Höchberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

im September 2010 möchte ich mit meinem Aero 662, Baujahr 1932 am
Europatreffen der Aero-Freunde in Sursee teilnehmen. Der Transport des
Fahrzeugs in die Schweiz erfolgt per Anhänger.
Meine Frage: Kann ich mit meinem Fahrzeug, das mit roten
07er-Kennzeichen versehen ist, verkehrsrechtlich gesehen im Zuge der
Veranstaltung auf den Straßen in der Schweiz fahren?

Vielen Dank für Ihre Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Strauch

 

2. Antwort vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Sehr geehrter Herr Strauch,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern möchte ich Ihnen antworten.

Rechtsgrundlage für die Zuteilung des roten Oldtimerkennzeichens ist
seit 01. März 2007 * 17 der Verordnung zur Neuordnung des Rechts der
Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) vom 25.04.2006 (BGBl
I. S 988). Die Regelungen der 49. Ausnahmeverordnung vom 15.09.1994
wurden in die FZV eingearbeitet, die Ausnahmeverordnung mit Wirkung vom
01. März 2007 außer Kraft gesetzt.

Nach * 17 Abs. 1 FZV benötigen Oldtimer Fahrzeuge für Fahrten zur
Teilnahme an Oldtimer Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine
Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen.

Internationale Übereinkommen über den Straßenverkehr
gelten allerdings nur für zugelassene Fahrzeuge.
Wie bereits ausgeführt, erfüllen rote Oldtimerkennzeichen diese
Voraussetzung nicht.
Deshalb kann die Teilnahme am Straßenverkehr im Ausland seitens der
zuständigen Behörden verweigert werden. Ob bzw. welche Staaten die
Teilnahme am Straßenverkehr mit roten Kennzeichen ggf. dulden, kann von
hier nicht gesagt werden.

Ich empfehle Ihnen daher, im Vorfeld der beabsichtigten Reise, die
Botschaft des entsprechenden Staates zu befragen. Die Kontaktdaten
ermitteln Sie über die Webseiten des Auswärtigen Amtes,
www.auswaertiges-amt.de .

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Bärbel Grabitzki

Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung

Politische Planung und Kommunikation
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
Internet: www.bmvbs.de


3. Anfrage an die Schweizer Botschaft in Berlin

-----Original Message-----
From: Michael Strauch [mailto:MichaelStrauch@T-Online.de]
Sent: Tuesday, July 06, 2010 3:25 PM
To: _EDA-Vertretung Berlin
Subject: Fahrt in der Schweiz mit rotem 07er-Kennzeichen

Sehr geehrte Damen und Herren,

im September 2010 möchte ich mit meinem Aero 662, Baujahr 1932 am
"Europatreffen der Aero-Freunde" in Sursee teilnehmen. Einladung siehe unter www.aero-ig.de.
 
Meine Frage: Kann ich mit meinem Fahrzeug, das mit roten 07er-Kennzeichen
(Oldtimerkennzeichen) in Deutschland zugelassen ist, im Zuge der Veranstaltung auf den Straßen in der Schweiz fahren? 

Wird Teilnahme am Straßenverkehr mit roten 07er-Kennzeichen von der Schweiz geduldet?  

Vielen Dank für Ihre Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Strauch
Repräsentant der Aero Interessengemeinschaft International

 

4. Antwort der Schweizer Botschaft

Sehr geehrter Herr Strauch

Sie können problemlos mit Ihrem roten 07er-Kennzeichen in die Schweiz einreisen und während Ihres vorübergehenden Aufenthaltes am Strassenverkehr teilnehmen. Allenfalls kann es sein, dass Sie bei einer entsprechenden Kontrolle der strassenpolizeilichen Behörden gebeten werden, Fahrzeugpapiere und einen Versicherungsnachweis vorzulegen. Ich würde Ihnen daher empfehlen, die grüne Versicherungskarte sowie Ihre amtlichen Fahrzeugdokumente mitzuführen.

Ich wünsche Ihnen eine gute Fahrt und einen schönen Aufenthalt in der Schweiz.

Mit freundlichen Grüssen

Martin Maier
1. Botschaftssekretär, Leiter des Handelsdienstes

Schweizerische Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland

Otto-von-Bismarck-Allee 4a, 10557 Berlin
Deutschland
Tel.: +49 30 390 400 35
Fax: +49 30 390 400 44
martin.maier@eda.admin.ch
www.eda.admin.ch/berlin
    
 
33. Aero und andere Oldtimer lösen Pferdekutschen in Prag ab!
Hallo Aerojaner,
war letztes Wochenende in Prag und war erstaunt, dass dort viele Oldtimer als Touristen-Sightseeing-Tour laufen. Es scheint eine gute Marktlücke zu sein. Die Oldtimer lösen die Pferdekutschen ab. Für 450 Kronen (€ 18,-) pro Person wird man eine Stunde chauffiert. Auch hatte ich Glück und durch Zufall endete eine Ausfahrt an unseren Rastplatz an der Moldau. 
MFG
Bernd aus Thüringen

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32. Was kann man vorbeugend tun, damit der Wagen nicht gestohlen wird?
Liebe Oldtimer-Fans,

wir möchten Ihnen heute den Cadillock Alarm – eine neue, speziell für Oldtimer-Fahrzeuge konzipierte Diebstahlsicherung – 
vorstellen. 

Einige wichtige Merkmale des Cadillock Alarm sind:
- zwei Geräte in einem: Autoalarmanlage und Wegfahrsperre
- Überwachung des Innenraums, der Türen, der Motorhaube und des Kofferraums
- Kein Eingriff in die Fahrzeugelektrik – Montage mit zwei Werkzeugen
- Erschütterungssensor (individuell einstellbar)
- Spannungssensor (individuell einstellbar)
- automatische Aktivierung (Wahlfunktion)
- sehr laute 118-dB-Sirene 
- Stromaufnahme im aktivierten Zustand nur 9 mA (durch nanoWatt-Technologie)
- TÜV-geprüfte Qualität: CE, E24, FCC, RoHS, ECE-R 116

Zum Saisonbeginn bieten wir den Mitgliedern Ihres Oldtimerclubs den Cadillock Alarm zu einem sehr attraktiven Sonderpreis an: 
Auf den regulären Verkaufspreis gewähren wir Ihnen einen einmaligen Rabatt von 15 %. Sie erhalten den Cadillock Alarm somit für 147,50 Euro einschließlich Versandkosten
- statt regulär 173,65 Euro.  

Dieses Angebot ist nur bis 31. Mai 2010 gültig. Sie können dieses Angebot auch über unseren Online-Shop wahrnehmen. 
Wählen Sie dabei das Produkt „Cadillock Alarm Oldtimer Special“ und geben Sie den Gutschein-Code2610XXL“ ein.

Mehr Infos unter: http://www.2bfirst.com/index.php?option=com_content&view=article&id=18&Itemid=22

 
31. Blechgeschichten von unserem Mitglied aus Neuseeland
Hallo,
jetzt habe ich schon so viele emails von euch bekommen und noch immer
keine Zeit gehabt darauf zu antworten.
Jetzt habe ich gerade etwas Zeit, wenn auch nicht viel, um zu mindestens
mich mal zu melden und mich für die vielen emails zu bedanken.
Zuerst einmal ist unser Aero immer noch nicht fertig restauriert, hatte
in D viel zu viel mit meiner Firma zu tun, einige andere Oldtimer, dann
Auswanderung, hier Neuanfang....bis jetzt immer noch zu viel auf unserem
Grundstück zu machen. Na ja meine richtige Werkstatt kann ich hier auch
erst bauen, wenn ich eines unserer Häuser in D verkauft habe, was zur
Zeit sehr zäh ist.
Hier habe ich auch schon ein paar Oldtimer zusammengetragen, einige
Morris Minor, von denen ich einen 54er im Alltagsbetrieb benutze sehr
zum Leidwesen einiger anderer Verkehrsteilnehmer da die Kiste am Berg
mit 30km/h doch schon zum Verkehrshindernis wird (und das jeden Morgen
O:-) ), Morris 8, ein AEC Bus, Traktoren...( Die Scheune ist voll!!!!!)
Die unrestaurierten Fahrzeuge sind zum Teil sehr billig, es gibt auch
viele Vorkriegsfahrzeuge die in Scheunen überlebt haben und zum Teil
dort seit Jahrzehnten stehen.
Manche vergammeln auch im Freien, da es hier so üblich war sein altes
Auto, wenn es dann wirklich Schrott war auf eine Wiese hinters Haus zu
stellen, einer neben dem Anderen. Vielleicht braucht man ja noch einmal
ein Paar Teile. Das ist noch aus der Zeit im Hinterkopf geblieben als es
kaum Autos und Ersatzteile gab und alles irgendwie zusammengeschustert
wurde.
Nach dem unten angegebenen Artikel hat sich auch einiges geändert.
Der WOF (TÜV) kann von jeder Werkstatt gemacht werden (für PKW) gilt
aber nur für 6 Monate und die versuchen meist immer etwas zu finden,
denn normalerweise reparieren die es ja auch (gute Einnahmequelle!!) ;-)
Sprit liegt zur Zeit bei ~ 1 € für Normal und 0,65 € für Diesel. Bei
Dieselfahrzeugen ist aber zusätzlich ein Straßenbenutzungsgebühr zu
entrichten etwa 25€ je 1000km.
Bei Bedarf berichte ich gerne mehr aber ich muss jetzt Schluss machen,
denn auch hier hat der Papierkrieg Einzug gehalten :-D

Melde mich bestimmt bald wieder

Viele Grüße aus dem jetzt zur Dürrezone erklärtem Northland / Neuseeland
Hier ist es seit November einfach nur sonnig

Cornelia und Torsten
 
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