Infos Nr. 1- 30 (2007-2009)                                   Zurück zu Infos
 
30. Der Wagen ist weg! - Was kann man vorbeugend tun?

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29. Kfz-Kauf ohne Papiere - die Folge: Auto weg!

Eine unglaubliche, aber wahre Geschichte - erlebt von einem Aero-IG-Mitglied
und als Lehre für uns alle, die Autos ohne Papiere kaufen wollen!

Unser Aero-IG-Mitglied hat vor sieben Jahren einen Peugeot 201, Baujahr 1934 ohne Motor und ohne Kfz-Papiere gekauft. Das Fahrzeug wurde von ihm komplett restauriert und 2006 für den Straßenverkehr zugelassen. Vom Kraftfahrbundesamt hat er auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung als Voraussetzung für den Erhalt der Kfz-Papiere bekommen.

Bei einer Oldtimer-Veranstaltung in einem Kurort erkennt ein Passant in dem Fahrzeug unseres Mitgliedes sein vor ca. 30 Jahren gestohlenes Fahrzeug wieder. Es kommt zu mehrjährigen, juristischen Auseinandersetzungen, an deren Ende nun ein Gerichtsbeschluss festlegt, dass das Fahrzeug ohne Wertausgleich an den damaligen Vorbesitzer zurückgeben werden muss. Ein Widerspruch wurde vom Gericht abgewiesen.

Folgende Punkte führten zu dem meines Erachtens ungerechten Urteil:

1)
Gutgläubiger Erwerb wurde vom Gericht mit der Begründung abgelehnt, dass man ein Auto ja immer mit Papiere kauft - was der Käufer auch wusste. Der Einwand, dass bei solch alten Fahrzeugen, die oft über zig-Jahre aus dem Verkehr gezogen sind, dies sehr oft üblich ist, wurde vom Gericht nicht einbezogen.

2)
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes wurde vom Gericht als unerheblich bewertet, da die angegebene Fahrgestellnummer in der ersten Ziffer sich jetzt als wahrscheinlich falsch herausstellte. TÜV-Ingenieur, Polizei-Kommissar und ein Sachverständiger haben aber bestätigt, dass jeder diese Nummer abliest und nicht feststellen kann, dass die erste Ziffer gegebenenfalls an Stelle einer 3 auch eine 6 sein könnte. Dieser Einwand wurde vom Gericht als unerheblich abgetan.

3)
Der Verkäufer wurde vom Gericht geladen, erschien aber nicht. Dieser hatte das Fahrzeug anfangs benutzt und auch für Hochzeitsfahrten verliehen, dann lag es über viele Jahre wegen des ausgebauten und defekten Motors still. Auch wurden keine weitere Zeugen der am Verkauf beteiligten Personen gehört, die das bestätigen konnten.

4)
Dem "rechtmäßigen" Besitzer wurde die Aussage geglaubt, dass das Fahrzeug restauriert sowie fahrbereit war und somit ohne Wertausgleich zurückzugeben ist. Diese Annahme ist nachweislich falsch, was Bilder bei der Restauration belegen, die aber bei der Gerichtsbewertung nicht einbezogen wurden. Das Fahrzeug wurde im April 2010 abgegeben.

Unser Aero-IG-Mitglied ist von diesem ungerechten Urteil sehr enttäuscht. Ein Widerspruch wurde vom Gericht negativ bescheidet. Auch der Umstand, dass er vor Gericht persönlich selbst nicht dazu befragt oder Stellung nehmen konnte, erweckt den Eindruck der Ohnmächtigkeit und Hilflosigkeit. Zu den Kosten und dem Zeitaufwand der Restauration kommen noch Ärger, Aufregung, Frust und weitere Kosten der Prozessabwicklung sowie der Verlust eines sehr gelungen restaurierten Fahrzeuges. Auch der Wechsel seines Anwaltes - er wurde zum Schluss durch Herrn Dr. Götz Knoop (Vizepräsident des DEUVET) vertreten - konnte diesen Ausgang des Verfahrens nicht verhindern.

Der Diebstahl ist strafrechtlich uninteressant, da verjährt. Der Diebstahl liegt ca. 30 Jahre zurück und wurde vermutlich durch den Verkäufer veranlasst. Zwar ist der Verkäufer schadenersatzpflichtig, aber wenn dieser untergetaucht oder bei diesem nichts zu holen ist, dann hat der Kaiser sein Recht verloren. Eigentum bleibt Eigentum, wenn es nicht zu einer ordnungsgemäßen Eigentumsübergabe kam.

Aus der Kombination des Zusammentreffens von Richter, Sachverständigen, Rechtsanwälten und Mandanten kann sicherlich so ein Fall auch anders ausgehen – aber man weiß es nicht. Deshalb sollte man den Verkäufer ganz gut kennen und gründlich recherchiert haben, falls man ein Fahrzeug ohne Papier - egal in welchem Zustand und zu welchem Preis - kauft!

Anmerkung: Welchen Wert eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrbundesamtes hat, werde ich noch abklären, da ich erfahren habe, dass etwaige Einträge z. B. wegen Diebstahlanzeige nach einigen Jahren gelöscht werden. Damit wäre es das Papier nicht wert!

Verfasser: Michael Strauch

 
28. Mitteilung von DEUVET
An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kleinen Auszug aus den Themen der aktuellen Ausgabe, die ab heute am Kiosk erhältlich ist, vorstellen.

Einen kleinen Auszug aus den Themen der aktuellen Ausgabe möchten wir Ihnen schon an dieser Stelle vorstellen.

  • Offen und herrlich: Cabrios für jeden Geschmack - ob eleganter Italiener, solider Deutscher oder knorriger Brite
  • Opel Kadett „A“ Coupé: einst ein Massenprodukt, heute extrem selten. Ein Tribut an einen bildhübschen, fast vergessenen Kompaktsportler
  • Restaurierung: vom Schrottauto zum perfekten VW Scirocco I
  • Porträt: Ford OSI - unter der rassigen Karosse verbarg sich biedere 20m-Technik. Wir stellen den Boulevard-Sportler vor
  • Kaufberatung: Der Wartburg 311/312 - bekannt, verkannt, geschätzt. Die Mittelklasse aus Eisenach

Im Bereich Service & Ratgeber werden zusätzlich 10 erschwingliche Klassiker vorgestellt.

Der Geramond Verlag bietet ein AUTO CLASSIC Test-Abo an. Es kostet 9,90 €, umfasst drei Ausgaben der Zeitschrift AUTO CLassic und eine hochwertige Prämie nach Wahl. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Speziell für DEUVET-Mitglieder gibt es darüber hinaus ein ganz besonderes Angebot: Unsere Mitglieder erhalten im Test-Abo drei Ausgaben der AUTO CLASSIC, davon die erste gratis.
Danach sparen Sie kräftig. Alle weiteren Ausgaben erhalten DEUVET-Mitglieder exklusiv für 2,94 € statt 4,20 € pro Exemplar. Das entspricht einer Ersparnis von 30 % pro Ausgabe.

Ab der kommenden Woche werden wir in unserem Download-Bereich ein Abo-Formular anbieten, mit dem sich DEUVET-Mitglieder diese exklusiven Vorteile sichern und sich über die genauen Bedingungen informieren können.

 
27. Pressemitteilung „Classic Wheels“ – Das neue Oldtimermagazin im DSF

PRESSEMITTEILUNG: „Volks-Wagen“ und Luxus-Oldtimer in „Classic Wheels“

Ob sündhaft teure Oldtimer-Unikate auf dem Concorso d’Eleganza Villa d’Este oder die massenhaft gebauten Brot-und-Butter-Autos „Buckel-Volvo“ und VW Käfer: Die fünfte Folge von „Classic Wheels“ zeigt Klassiker für jeden Geldbeutel.  

Am Samstag den 01.05.2010 um 10:45 Uhr präsentiert sich „Classic Wheels“ unter der neuen Multimedia-Dachmarke SPORT1 (ehemals DFS).

 GEPLANTE SENDETERMINE „CLASSIC WHEELS“:

Samstag           01.05.2010        10:45 Uhr - 11:15 Uhr  

Samstag           15.05.2010        10:45 Uhr - 11:15 Uhr

Samstag           29.05.2010        17:30 Uhr - 18:30 Uhr

Samstag           12.06.2010        18:00 Uhr - 18:30 Uhr

Samstag           19.06.2010        18:00 Uhr - 18:30 Uhr

Samstag           03.07.2010        10:45 Uhr - 11:15 Uhr

Samstag           17.07.2010        10:45 Uhr - 11:15  Uhr

Samstag           31.07.2010        18:30 Uhr - 19:00 Uhr

Mit freundlichen Grüßen,
Susanne Wagner
Marketing

EVO 7 GmbH
Film- und Fernsehproduktion
Parzivalplatz 1
80804 München

Tel.: +49 (89) 66 66 338-14
Fax: +49 (89) 66 66 338-20
E-Mail: susanne@evosieben.de

Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz der Gesellschaft: München
Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 175235

Geschäftsführer: Mathias von Kurnatowski, Simon Stefani

 
26. Zolltarife für Oldtimer geändert (17.12.2009) (z.B. bei Import aus der Schweiz!)

Auszug aus dem Amtsblatt



entnommen aus: http://www.prewar-info.de/s.afp?ZOLLTARIFE_FUER_OLDTIMER_GEAENDERT_2009  

 
25. Oldtimerkauf: Geld gespart durch Sachverstand
GTÜ-Presseinformation 01/2-14/10

Der Kauf eines Oldtimers unterscheidet sich vom normalen Autokauf in seiner emotionalen Komponente. Sind Sie sich bei Ihrem Wunschobjekt nicht sicher, nutzen Sie das Wissen eines Sachverständigen. Die Oldtimer-Experten der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung stehen Ihnen beratend zur Seite, wenn es darum geht, ein Kaufobjekt unter die Lupe zu nehmen.

Die meisten Fehler passieren schon beim Kauf eines Oldtimers. Meist deshalb, weil hier nicht einfach rational Vor- und Nachteile abgewogen werden, sondern oft auch starke Gefühle mitspielen. Am sichersten gehen Sie ohne Experten-Begleitung nach dem 10-Punkte-Katalog der GTÜ vor.

Punkt 1: Die Fahrzeugunterlagen
Bevor Sie das Fahrzeug besichtigen, lassen Sie sich vom Eigentümer die Geschichte des Fahrzeuges anhand von Dokumenten aufzeigen. Sind noch diverse Rechnungen und Unterlagen (Serviceheft usw.) vorhanden? Diese Unterlagen geben auch Aufschluss darüber, wie jemand mit seinem Fahrzeug umgeht.

Punkt 2: Spaltmaße am Fahrzeug kontrollieren
Sie können anhand der Spaltmaße am Fahrzeug überprüfen, ob das Fahrzeug in der Vergangenheit in einen Unfall verwickelt war. Prüfen Sie die Spaltmaße am gesamten Fahrzeug. Sind die Spaltmaße stark unterschiedlich, bitten Sie um Aufklärung.

Punkt 3: Dichtungen und Gummis
Da Dichtgummis eine regelmäßige Pflege benötigen, sollten Sie darauf achten, dass diese nicht porös oder geschrumpft sind. Beachten Sie, dass der Austausch von schadhaften Dichtungen eine schwierige und kostspielige Angelegenheit sein kann! Schauen Sie auch unter die Gummis. Oft verbirgt sich hier Rost oder Ihnen begegnen Spuren einer Neulackierung.

Punkt 4: Lackprüfung
Überprüfen Sie den Lack auf eventuelle Lackschatten und Rostansätze. Betrachten Sie die Karosserie gegen das Licht, ob sich leichte Wellen spiegeln. Wellige Lackoberflächen sind ein Zeichen für unfachmännische Reparaturen. Rostblasen unter dem Lack entpuppen sich in aller Regel als Durchrostung von innen.

Punkt 5: Motorraum
Überprüfen Sie die Bereiche an den Längsträgern und am Radhaus auf Rost und auf eventuelle Instandsetzungen. Überprüfen Sie Motor und Getriebe auf Ölverlust. Sollten Sie auf einen völlig trockenen und sauberen Motor stoßen, könnte dies auch auf eine unmittelbar zuvor stattgefundene Motorwäsche hindeuten. Schauen Sie dann nach der Probefahrt noch mal in den Motorraum.

Punkt 6: Kofferraum
Bei der Überprüfung des Kofferraums entfernen Sie möglichst den Bodenbelag und die Verkleidungen. Achten Sie auf Rost, eventuelle Unfallspuren und auf Feuchtigkeit im Innenraum.

Punkt 7: Fahrgastraum
Überprüfen Sie den Innenraum auf Originalität. Sie sollten besonders auf das Armaturenbrett achten. Überprüfen Sie alle Instrumente auf ihre Funktion. Schauen Sie auf Polster und Himmel. Werfen Sie auch einen Blick auf den Sicherungskasten und die sonstige Verkabelung.

Punkt 8: Fahrzeug starten
Starten Sie den Motor und achten Sie auf ruhigen Lauf sowie eventuell vorhandene Geräusche. Sie sollten auch auf die Farbe der Abgase achten. Extrem dunkle oder helle Wolken deuten auf Schäden am Motor hin.

Punkt 9: Probefahrt
Überprüfen Sie das Lenkungsspiel und ob sich das Fahrzeug schwammig fährt. Achten Sie auf Geräusche von Getriebe und Fahrwerk. Testen Sie die Bremsen (auch die Handbremse!).

Punkt 10: Fachmann und Fachliteratur
Informieren Sie sich vorab in Fachzeitschriften und Fachliteratur über die Eigenheiten Ihres Wunschfahrzeuges. Dazu bietet der GTÜ-Oldtimerservice unter www.gtue-oldtimerservice.de eine umfassende Sammlung an Kaufberatungen.

Stuttgart, 14. Januar 2010

Redaktionshinweis:
Deutschlands größte Prüf- und Sachverständigenorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger informiert in regelmäßigen Abständen über aktuelle Autofahrer- und Verkehrssicherheitsthemen.
Wir danken für Ihre Veröffentlichung.

Impressum:
Herausgeber: GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Vor dem Lauch 25 • 70567 Stuttgart
V.i.S.d.P.: Hans-Jürgen Götz • Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: 0711  97676-620 • Fax: 0711  97676-609
E-Mail:
hans-juergen.goetz@gtue.de • Internet: http://presse.gtue.de

 
24. Automuseen in Europa

Reise- und Geschichtsführer
"Automuseen und Sammlungen in Europa"
Von Österreich,  Schweiz, Italien, Frankreich, bis England, Skandinavien    -  und ganz Europa!

Der neue Reise- und Geschichtsführer "Automuseen und Sammlungen in Europa" leitet Sie zielsicher zu 250 Kultstätten des 20. Jahrhunderts des Automobils: Gedenkstätten genialer Erfinder, vergessener Marken, unvergessliche Ikonen des Designs, Luxus der 30er Jahre, Misere der Nachkriegszeit und Automobile von Stars und Prominenz, Rennfahrern mit ihren fahrenden Legenden, ....

Jeder Liebhaber von Historie, Kultur, Design und Technik des 20. Jahrhunderts findet sein ideales Ausflugsziel für Wochenendausflug oder Urlaubsreise.

Automuseen und Sammlungen in Europa
Hrsg. und Verlag Norbert Bauer, München 2005, 380 Seiten, 198 Farbphotos, DIN A4, 
ISBN-10: 3000163778, ISBN-13: 978-3000163777
Preis 34,90 €  zzgl. Versand außerhalb Deutschland (Schweiz CHF 60,90)
Zu beziehen bei: http://www.automuseen.de
Fax: +49(0)69 13303134718/+49(0)89 44239969

 

23. Die Highlights im AvD „Oldtimer Event-Programm 2010“


Der AvD-Oldtimer-Grand-Prix ist auch 2010 wieder einer der Höhepunkte der Saison.

  • Auch in 2010 kommen Oldtimer Freunde beim AvD auf ihre Kosten
  • AvD-Histo-Monte, Techno Classica und AvD-Oldtimer-Grand-Prix bilden die Eckpfeiler
  • Klassik-Bereich auf der AvD Homepage erweitert

http://www.avd.de/startseite/service-news/news/alle-news/2010/pressemitteilungen/die-highlights-im-avd-oldtimer-event-programm-2010/print

 
22. Heizpilze - Erschreckende Klimabilanz

Die Klimabilanz ist erschreckend. In den 10 Stunden Betrieb des Terrassenheizstrahlers werden 33 Kilo Kohlendioxid produziert. Demnach hat man nach 4 verbrauchten Gasflaschen schon so viel Kohlendioxid produziert, wie ein durchschnittlicher Autofahrer im ganzen Jahr.
Bemerkung der Redaktion: Wie sauber ist da doch ein Aero!

 
21. Internet-Betrüger bearbeiten auch den Oldtimer-Markt

Dass das Internet zur Spielwiese für die Neuzeit-Raubritter geworden ist, ist hinlänglich bekannt. Aber, dass immer mehr Oldtimer-Freunde über Kontakte zu diesen Raubrittern erzählen können, ist eine traurige Entwicklung. Hier hilft nur Aufklärung, Vorsicht und ein kühler Kopf.

Die Spielarten der Betrugsanbahnung sind vielfach. Hier einige Beispiele:

1.) Die Masche mit dem Schnäppchen

Der Köder: Ein supergünstig gepreister Klassiker auf einem Verkaufsportal. Ein erst kürzlich gesehenes Beispiel war ein Porsche 356 Speedster um EUR 5.200,-, der noch dazu auf dem Foto erstaunlich gut aussah. Auf die Anfrage erklärte der Verkäufer aus einem osteuropäischen Land, dass das Auto von seinem Vater aus den USA importiert worden war, aber nun wegen der Wirtschaftskrise und der resultierenden Finanznot verkauft werden müsse. Bei ernstem Interesse würde er das Auto kostenlos frei Haus zustellen, freilich erst nach Eingang des Kaufpreises (Achtung!, Achtung!). Aber, man müsse sich schnell entscheiden, denn wegen des günstigen Preises gäbe es schon mehrere Interessenten. Auf die Frage, ob man vor der Kaufentscheidung noch weitere Fotos vom Auto sehen könnte, wurde das bejaht. Tatsächlich kamen kurz darauf Fotos von einer englischen Internetadresse. Spätestens da müssen die Alarmglocken klingeln: Osteuropäischer Verkäufer und englischer Standort, wie passt das zusammen. Und überhaupt: Wo gibt es einen guten Porsche 356 Speedster um EUR 5.200? Der einzige Zweck des Köders ist, einen gutgläubigen Oldtimerfan zur Vorabüberweisung zu veranlassen, ohne jemals eine Gegenleistung zu erbringen.

2.) Die Masche mit den Kontodaten

Ein Oldtimerfreund beschließt, sich von seinem Liebling zu trennen und inseriert sein Auto.

Darauf hin meldet sich ein Interessent, gibt sich seriös und möchte zusätzliche Fotos und Informationen haben. Nach einer Bedenkzeit und mehreren Anrufen ist er von dem Auto restlos begeistert, verzichtet auf einen Besichtigungstermin und ist mit dem Angebotspreis einverstanden. Damit der Verkauf fixiert wäre, würde er den Kaufpreis vorab überweisen. Nach Bestätigung des Geldeingangs würde er den Wagen von einer Spedition abholen lassen. Um die Überweisung veranlassen zu können, würde er aber die Kontodaten benötigen. Wenn diese gutgläubig mitgeteilt werden, ist die Falle schon fast zugeschnappt. Denn natürlich kommen in diesem Fall keine Zahlung und keine Spedition, aber es besteht die Gefahr, dass unter einem fingierten Vorwand Geld vom Konto abgerufen wird.

3.) Die Masche mit den Speditionskosten

Beispiel 3 ist eine Spielart von Beispiel 2, nur dass hier der vermeintliche Käufer den Verkäufer um die Gefälligkeit ersucht, zusätzlich zum Kaufpreis auch die Speditionskosten entgegenzunehmen. Dies deshalb, weil das Geld vom Ausland käme und die Abwicklung in einer Tranche einfacher wäre. Tatsächlich geht später das Geld ein. Für die Zahlung an die Spedition wird ein Konto angegeben, meist bei einem unabhängigen Zahlungsabwickler, das nicht nachverfolgbar ist. Gutgläubige leiten den Speditionsbetrag unverzüglich weiter, meist begleitet von drängenden Telefonaten. Gleichzeitig ruft der Käufer den Betrag für das Auto wieder zurück. Das Auto wird natürlich auch hier nicht abgeholt. Sinn und Zweck der Vorgangsweise ist, Geld zweifelhafter Herkunft zu waschen und dafür honorige Oldtimerfreunde zu benutzen.

In Summe gibt es zahlreiche Spielarten und Subvarianten dieser Betrugsversuche. Generell gilt, es ist größte Vorsicht geboten, wenn einer der Geschäftspartner anonym bleiben möchte und auf ein persönliches Erscheinen zur Prüfung des Verkaufsobjekts verzichtet. Wer kauft einen „Gebrauchtwagen“ ohne Prüfung? 

Weitere Informationen findet man auch in der AutoClassic 1/2010 Seite 8, "Ihre Rechte im Onlinehandel" von Dr. Götz Knoop

 
20. DEUVET informiert: Autogasanlagen und H-Kennzeichen


 
19. Neue Radargeräte
Diese Radargeräte in neuem Kleid werden zur Zeit an Autobahnen und Schnellstrassen montiert und andere Modelle für die Innenstadt:



                                                                                                       weiteres siehe auch unter http://www.avd.de/index.php?id=9114 

 
18. VDA - Verband der Automobilindustrie informiert

Der VDA (Verband der Automobilindustrie in Deutschland) hat auch das Thema Oldtimer erkannt und einen eigenen Referenten hierzu ernannt. 
Hier gibt es hin und wieder interessante Informationen und wir haben uns in den Verteiler aufnehmen lassen. Eine weitere Informationsschrift 
vom VDA betrifft die Situation und die Rahmenbedingungen für das Bewegen unseres Oldtimers . Es zeigt, dass wir nicht nur beim ADAC, 
DEUVET oder bei der Initiative Kulturgut Mobilität sondern auch beim VDA etwas für unser Hobby getan wird.

Parlamentskreis.pdf zum Downloaden!

Anmerkung der Redaktion: Welche Zukunft hat unser Oldtimer? Die Seiten 8 bis 11 unbedingt lesen!

 
17. 07er-Merkblätter fürs Ausland
Die Initiative Kulturgut Mobilität bietet 07er-Merkblätter in 13 Sprachen für bevorzugte Reise- oder Transitländer an. 
Diese sehr nützlichen Merkblätter stehen zur Verfügung unter:
www.kulturgut-mobilitaet.de  -> Dokumente   -> Verschiedenes.  
 
16. Mit dem AvD Young- und Oldtimer perfekt überwintern

Mit den letzen sonnigen Herbsttagen endet für viele Besitzer klassischer Autos die Oldtimersaison. Auch gepflegte Youngtimer wandern jetzt in großer Zahl in Scheunen und Garagen. Die mühsam wieder aufgebaute und erhaltene Substanz ist zu wertvoll und empfindlich, um sie schutzlos Regen, Kälte und Streusalz auszusetzen. Doch nicht nur auf der Straße, auch im Winterquartier lauern vielfältige Gefahren für das historische Fahrzeug.

Als Automobilclub, der sich dem Thema Oldtimer besonders intensiv verschrieben hat, gibt der AvD deshalb Tipps, wie die wertvollen Stücke gut durch den Winter kommen. Viele der Hinweise lassen sich auch für andere Fahrzeuggattungen anwenden, die jedes Jahr längere Zeit stehen, zum Beispiel für Wohnmobile oder Cabrios.

Zulassung und Versicherung

Mit einem regulären oder einem H-Kennzeichen lassen sich unverhoffte Schönwetterperioden nutzen. H-Kennzeichen sind zudem nicht von Umweltzonen betroffen. Unter Umständen kostet ein H-Kennzeichen weniger als ein Saisonkennzeichen. Wird das Auto vorübergehend stillgelegt, sollte man die Haupt- und Abgasuntersuchungen noch vor dem Einmotten erledigen, da die Fahrzeugpapiere von den Behörden erst ausgehändigt werden, wenn die Prüfungsnachweise vorliegen. Die Kfz-Steuer muss für abgemeldete Fahrzeuge nicht weiterbezahlt werden; zuviel gezahlte Beträge werden erstattet.

Pflege

Das Auto sollte möglichst trocken und sauber abgestellt werden, das gilt sowohl für den Raum als auch für das Auto selbst. Insbesondere Baumharze, Vogelkotreste und Insekten können den Lack über lange Zeit durchätzen. Steinschlagschäden gleich mit ausbessern, das schützt vor Rost. Auto gut trocken lassen, insbesondere Ritzen und Spalten. Auch feuchtes Laub aus dem Bereich des Scheibenwischergestänges entfernen. Damit die Wischer später nicht an der Scheibe kleben, Korken oder Ähnliches unterlegen. Wachs auftragen. Den Unterbodenschutz sollte man auf der Hebebühne kontrollieren und gegebenenfalls ausbessern. Fußmatten werden herausgenommen und der Innenraum auf modrige, feuchte Stellen geprüft. Türgummis lassen sich mit Silicon pflegen. Das Cabrioverdeck sollte man nur trocken oder feucht abbürsten und mit klarem Wasser abspritzen. Während der Winterpause bleibt das Verdeck geschlossen, damit keine Tiere eindringen können und das Verdeck keine Falten oder gar Risse bekommt. Der Innenraum sollte ebenfalls ordentlich gesäubert werden. Anschließend alle Materialien (Kunststoff, Leder, etc.) mit entsprechenden Pflegeprodukten behandeln. Wer noch vorher eine Inspektion macht, ist auf der sicheren Seite und kann im Frühling gleich losfahren.

Technik

Es empfiehlt sich, vor dem Einlagern einen Ölwechsel zu machen, das schützt den Motor vor Rost. Spezielles Korrosionsschutzöl ist bei mehrjährigen Lagerintervallen sinnvoll. Der Motor sollte nicht ab und zu kurz laufen. Der Frostschutzfaktor im Kühlwasser muss überprüft werden, das Mittel schützt bei Minusgraden und auch gegen Rost.
Fahrzeuge mit Blechtank müssen auf jeden Fall vollgetankt werden. Mit der Zeit gast der Sprit aus, das heißt, dass Wasser aus dem Sprit ausscheidet und zu Rost führen kann. Dadurch kann der Sprit auch unbrauchbar werden. Dieses Risiko ist mit vollem Tank quasi ausgeschlossen. Ganz anders sieht es aber aus, wenn man schon einen Kunststofftank hat. Denn durch den Kunststoff kann es trotzdem zu Ausgasungen kommen. Hier sollte man den Tank besser leeren. Beim Vergaser - soweit vorhanden - sollte man die Schwimmerwanne leeren, weil auch die beste Batterie im Frühjahr nichts bringt, wenn der Sprit nicht zündet. Beim Motorrad kann man entweder die Ablassschraube an der Schwimmerkammer benutzen, oder - am weitesten verbreitet - den Benzinhahn zudrehen und den Motor laufen lassen, bis die Maschine ausgeht.
Für die Abdeckung verwendet man am besten eine atmungsaktive Stoffabdeckung mit Innenvlies oder Baumwolleinlage, um Kratzer zu vermeiden. Keine PVC-Folie oder andere luftdichte Plastikfolien verwenden.

Reifen

Das Auto aufzubocken entlastet Reifen und Aufhängung. Vorsicht bei Modellen mit Drehstabfederung (z.B. Porsche/VW), diese kann hierdurch beschädigt werden. Die Handbremse wird gelöst. Der Reifendruck sollte um etwa 0,5 bar erhöht werden. Wenn der Oldtimer die ganze Zeit auf einer Stelle steht, kann sich der Reifen in der Walkzone (Auflagefläche Reifen auf der Fahrbahn) dauerhaft verformen, so dass man später im Extremfall einen ähnlichen Effekt bekommt wie bei Bremsplatten. Auch bei erhöhtem Reifendruck sollte man das Auto zumindest ein- bis zweimal pro Monat ein paar Meter vor und zurück schieben, oder mittels Wagenheber das Auto anheben und die Räder um 90° - 180° drehen, damit nicht immer der gleiche Punkt aufliegt.

Batterie

Ganz wichtig ist es, die Batterie abzuklemmen. Da es gerade bei älteren Modellen häufig unerkannte Kriechstrom-Verbraucher gibt, sollte die Batterie komplett ausgebaut werden. Es reicht nicht, nur den Minuspol abzuklemmen. Zusätzlich ist es sinnvoll, die Batterie in einen trockenen, warmen Raum zu stellen (evtl. Keller). Um eine Tiefenentladung zu verhindern, sollte die Batterie vorher noch einmal geladen werden. Wer eine seltene oder sehr teure Batterie besitzt, kann über die Anschaffung eines speziellen Ladegerätes nachdenken. Diese Ladegeräte laden und entladen in regelmäßigen Abständen die Batterie. Das hält sie jung und frisch. Diese Ladegeräte sind mittlerweile für einen vernünftigen Preis erhältlich.

Fenster öffnen

Die Fenster sollen ein wenig geöffnet sein, damit ein Luftaustausch stattfinden kann. Das vermeidet schlechte Gerüche im Innenraum.

"Wer sich jetzt ein bisschen Mühe macht, hat im kommenden Frühjahr doppelt Spaß" sagt AvD-Oldtimer-Experte Dieter Ritter.

 
15. VDA legt offizielle KBA-Zahlen vor: Drei von vier Oldtimern sind deutsche Marken

VW Käfer führt Rangliste der historischen Fahrzeuge an  
Frankfurt am Main, 15. Oktober 2009.                  

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) legt erstmals eine detaillierte Auswertung der jährlichen Bestandszahlen für ältere Fahrzeuge vor, die auf offiziellen KBA-Zahlen beruht. Im Auftrag des VDA wurde vom KBA dabei der Bestand aller dauerhaft zugelassenen Pkw mit Erstzulassung 1979 und vorher nach Herstellern und Fahrzeugtypen analysiert.  

Die Auswertung der insgesamt über 315.000 betroffenen Fahrzeuge – das entspricht 0,76 Prozent des Gesamtbestands – zeigt auf, dass die deutschen Marken in dieser Altersklasse mit einem Anteil von nahezu drei Viertel (74 Prozent) ein deutliches Übergewicht haben. Fahrzeuge englischen und italienischen Ursprungs folgen mit je 6 Prozent in deutlichem Abstand.  

Am beliebtesten sind offensichtlich die Modelle von Volkswagen, die mit über 76.000 Fahrzeugen einen Anteil von knapp einem Viertel (24 Prozent) erreichen. Aber auch Daimler mit 17 Prozent und Opel mit 10 Prozent liegen in der Gunst der Oldtimerfahrer weit vorne. Auf den Plätzen 4 und 5 folgen Ford (7 Prozent) und BMW (5 Prozent).  


Erstmals kann somit eine Rangliste der häufigsten historischen Fahrzeuge ermittelt werden. Dabei führt einer der erfolgreichsten Wagen der Nachkriegszeit auch die Skala der Oldtimer an: 44.540 VW Käfer sind nach wie vor in Deutschland zugelassen und genießen hier Kultstatus. Aber auch die diversen Baureihen von Mercedes-Benz – die sogenannten „Strich-Acht“ (/8) mit 10.140 Fahrzeugen auf Platz 2 sowie die berühmten SL-Roadster und -Sportfahrzeuge – der 107er mit 5.859, der 113er „Pagode“ mit 4.044 und der 190 SL mit 1.161 Einheiten – erfreuen sich in Sammlerkreisen großer Beliebtheit. 


Dass nicht nur teure Sportwagen, sondern gerade die in großen Stückzahlen gebauten Alltagsfahrzeuge im Fokus der Liebhaber stehen, beweist der 3. Platz des Opel „Kadett“. Immerhin 9.334 Fahrzeuge der unterschiedlichen Ausführungen „A“, „B“ und „C“ sind nach wie vor auf deutschen Straßen unterwegs. Die ostdeutschen Fahrzeugmarken werden vom Trabant mit 7.246 Fahrzeugen (Platz 4) sowie dem Wartburg mit 2.731 Exemplaren (Platz 19) repräsentiert. Der häufigste Fahrzeugtyp aus dem Ausland ist mit 4.256 Zulassungen der auch heute wieder populäre Fiat 500.  

Zum Stichtag 1. Januar 2009 waren insgesamt 164.225 Personenkraftwagen mit dem sogenannten H-Kennzeichen registriert. H-Kennzeichen erhalten Fahrzeuge nur dann, wenn diese älter als 30 Jahre sind, sich in einem originalen Zustand befinden und gut erhalten sind. Diese „Adelung“ als automobilhistorisches Kulturgut stellt der Gesetzgeber mit einem für alle Fahrzeuge gleichen Steuersatz von 191,70 Euro in Rechnung.  


Im VDA sind alle deutschen Pkw-Hersteller zum Thema „Historische Fahrzeuge“ repräsentiert. Der gleichnamige Ausschuss setzt sich für das problemlose dauerhafte Betreiben von Oldtimern auf öffentlichen Straßen ein. Die Detailanalyse der KBA-Zahlen dient den deutschen Kraftfahrzeugherstellern auch dazu, die langfristige Ersatzteilversorgung für Oldtimer sicherzustellen.

Ansprechpartner:            Eckehart Rotte
                                     VDA - Abteilung Presse
            
                         Tel. (069) 97507-266        
                                     E-Mail:
rotter@vda.de

 
14. Tankfahrten mit 07-Kennzeichen 

Eine Fahrt mit einem Oldtimer-Kraftfahrzeug, das mit einem roten Kennzeichen auf Grund der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO versehen ist, dient nicht der Wartung, wenn die Fahrt zu dem ausschließlichen Zweck durchgeführt wird, das Fahrzeug zu betanken.

Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Fahrzeugs zu einer Geldbuße von 50,00 EUR verurteilt. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts fuhr der Betroffene am 26. Juni 2004 mit einem Oldtimer-Fahrzeug der Marke General Motors (GMC) mit dem roten Kennzeichen an den Grenzübergang Bad Muskau. Er hatte die Absicht, das Fahrzeug preiswert in der Republik Polen zu betanken. Aus einer Gesamtschau der vom Amtsgericht getroffenen Festsstellungen - insbesondere der Ziffernfolge des Kennzeichens - ergibt sich, dass die roten Kennzeichen aufgrund der 49.Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 15. September 1994 (BGBl. I 2416) - StVZOAusnV49 - ausgegeben worden waren.

Der Gesetzgeber hat dem Begriff "Wartung" bisher keinen speziellen Sinn gegeben. Weder die StVZO noch die StVZOAusnV 49 oder andere Bestimmungen definieren den Begriff. Bereits die grammatische Auslegung des Begriffs "Wartung" führt jedoch dazu, dass das Betanken eines Kraftfahrzeugs nicht unter diesen Begriff gefasst werden kann. Unter "Wartung" wird im allgemeinen Sprachgebrauch eine Maßnahme der vorbeugenden Instandhaltung verstanden, die grundsätzlich vor Eintritt eines bestimmten schadensbedingten Zustandes durchgeführt wird (vgl. Gabler, Wirtschafts-Lexikon, 14. Aufl. 1997). Dazu gehört zwar auch das Nachfüllen von Betriebsstoffen; dieses Nachfüllen kann jedoch nur dann als Wartung verstanden werden, wenn es als vorbeugende Maßnahme dazu dient, Verschleißerscheinungen zu vermindern oder zu verhindern (vgl. Gabler Wirtschafts-Lexikon,14. Aufl. 1997). Das Betanken eines Kraftfahrzeuges erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

OLG Dresden vom 01.06.2005
Aktenzeichen: Ss (OWi) 213/05

 
13. Zulassung ohne Fahrzeugpapiere 

„Ich habe 2005 von einem Bekannten in der Nähe von Nürnberg einen alten Alfa Romeo Giulia gekauft. Das Fahrzeug war ziemlich heruntergekommen und hatte auch keinerlei Papiere mehr. Die Restaurierung des Fahrzeugs hat mich jetzt knapp drei Jahre und auch den einen oder anderen Euro gekostet. Vor zwei Wochen bin ich endlich fertig geworden und möchte das Schmuckstück nun zulassen. Geht das auch ohne Vorlage der Fahrzeugpapiere? Was muss ich beachten?“

Nachweis der „Verfügungsberechtigung“

…mit Papieren:

Normalerweise müssen Sie gemäß § 6 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bei der Zulassungsstelle die sogenannte Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) vorgelegen. Dies dient der Absicherung, dass nur derjenige die Zulassung eines Fahrzeugs veranlasst, der auch tatsächlich der sogenannte „Verfügungsberechtigte“ ist. „Verfügungsberechtigt“ ist nicht notwendig immer der Eigentümer – auch, wenn dies der Regelfall ist. Haben Sie Ihren Oldie zum Beispiel unter Eigentumsvorbehalt erworben, können Sie trotzdem den Antrag auf die Zulassung stellen. Das gleiche gilt, wenn Sie das Fahrzeug geleast haben.

…und ohne Papiere?
Gerade in Oldtimerkreisen ist es aber kein Einzelfall, dass zum Fahrzeug keine Papiere mehr existieren oder jedenfalls nicht mehr aufzufinden sind. Wir alle kennen „Scheunen- und Garagenfunde“: unter ein paar Heuballen wird plötzlich eine Rarität „freigelegt“, die dann in gute Hände abgegeben werden soll – wo sich aber die Papiere zum Fahrzeug befinden, lässt sich beim besten Willen nicht mehr sagen. Möglicherweise liegen sie irgendwo „begraben“, möglicherweise existieren sie auch gar nicht mehr. Auch bei mehreren Vorbesitzern oder einer zwischenzeitlichen längeren Stilllegung des Fahrzeugs ist es keine Seltenheit, dass die Papiere irgendwo „versacken“ und bei einem Weiterverkauf des Fahrzeugs dann nicht mehr aufzufinden sind.

Was ist in einem solchen Fall zu tun? Die Zulassungsverordnung regelt hierzu lapidar: „Wenn [die Zulassungsbescheinigung Teil II] (noch) nicht vorhanden ist, ist nach § 12 zu beantragen, dass diese ausgefertigt wird.“ Dies ist zwar nicht immer so leicht, wie es auf den ersten Blick klingt – aber auch kein Hexenwerk.

Im Rahmen dieses Antrags auf Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil II müssen Sie Ihre Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nun also auf andere Weise nachweisen. Hierfür können beispielsweise ein Kaufvertrag über das Fahrzeug, ausländische Dokumente (zB US-Title), Originalrechnungen oder Zollquittungen geeignet sein.

Anfrage beim KBA

Früher musste man zwingend beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine so genannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ einholen, wenn man eine erneute Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil II erlangen wollte. Diese allgemeine Verpflichtung ist seit dem 01. März 2007 entfallen. In begründeten Einzelfällen kann aber immer noch beim KBA angefragt werden, ob das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) eingetragen, ein Suchvermerk vorhanden oder bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben worden ist. Insbesondere, wenn die Zulassungsstelle die Möglichkeit hat, direkt auf die Daten des KBA zuzugreifen, wird eine solche Anfrage wohl in aller Regel erfolgen. Um die Anfrage kümmert sich die Zulassungsstelle – Sie selbst müssen hier nichts veranlassen.

Aufgebotsverfahren im Verkehrsblatt

Hat zu dem Fahrzeug schon einmal ein Fahrzeugbrief existiert und ist dieser irgendwie abhandengekommen, sind weitere Zwischenschritte erforderlich, bevor Ihr Oldie auf Sie zugelassen werden kann.

Hier trifft die Verordnung in § 12 Abs. 4 FZV recht detaillierte Regelungen: Die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II muss im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde aufgeboten werden. Dieses Aufgebotsverfahren soll jedermann die Gelegenheit bieten, möglicherweise bestehende Rechte am Fahrzeug geltend zu machen, bevor eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wird.

Die genannte Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde beträgt zumeist 14 Tage. Da das Verkehrsblatt nur alle zwei Wochen erscheint, vergehen daher im Regelfall zwischen 6 und 8 Wochen, bis tatsächlich für die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II ein Ersatz ausgefertigt werden kann.

Eidesstattliche Versicherung

Um den mit Fahrzeugpapieren möglichen Missbrauch zu vermeiden, kann die Zulassungsstelle außerdem verlangen, dass eine eidesstattliche Versicherung über die Verfügungsberechtigung und den Verbleib der Fahrzeugpapiere abgegeben wird. Dabei muss die Behörde auf die möglichen strafrechtlichen Folgen einer falschen Versicherung an Eides statt hinweisen. Die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung ist gebührenpflichtig.

Sollte später die ursprüngliche Zulassungsbescheinigung Teil II wieder auftauchen, so muss sie natürlich unverzüglich bei der Zulassungsstelle abgeliefert werden. Anderenfalls droht ein Bußgeld.

Haben Sie diese Hürden genommen, steht der Ausstellung einer Zweitschrift der Zulassungsbescheinigung Teil II nichts mehr im Weg.

Keine Behördenwillkür

Über die genannten Voraussetzungen hinaus kann die Zulassungsstelle auch nicht eigenmächtig noch weitere Voraussetzungen aufstellen oder weitere Unterlagen verlangen, die ihrer Ansicht nach hilfreich oder erforderlich sind.

Weigert sich die Zulassungsbehörde trotzdem, eine Zulassungsbescheinigung Teil II auszustellen, bitten Sie um einen schriftlichen Bescheid. Gegen diesen können Sie dann Widerspruch einlegen und notfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Das ist dann aber der späteste Zeitpunkt, um einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Tipps vom Oldtimeranwalt:

Wir alle kennen das vom Zahnarzt: Vorbeugen ist besser als Bohren bzw. Prozessieren. Wer schon beim Kauf einige Tipps beherzigt, spart später viel Zeit, Geld und Nerven!

  1. Grundsätzlich sollte man ein Fahrzeug nie ohne Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II kaufen. Wenn es gestohlen ist (Juristen sagen: „abhanden gekommen“) muss der Käufer das Fahrzeug später an den wirklichen Eigentümer herausgeben und sich wegen des Kaufpreises mit dem Verkäufer herumschlagen (wenn er denn gefunden wird oder im Gefängnis noch Geld hat).
  2. Beim Kauf eines Kraftfahrzeuges ohne Papiere sollte in jedem Fall ein schriftlicher Kaufvertrag erstellt werden, aus dem auch Name und Anschrift (Ausweis zeigen lassen!) des Verkäufers hervorgehen.
  3. Ferner sollte der Verkäufer bei einem Verkauf ohne Papiere in oder neben dem Kaufvertrag folgende Erklärung unterschreiben:

„Ich, [Name/Vorname/Geburtsdatum/Anschrift/Personalausweisnummer], erkläre hiermit in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen Erklärung an Eides Statt folgendes an Eides Statt:

Ich bin uneingeschränkter Eigentümer des Fahrzeugs [Hersteller Typ/Fahrgestellnummer/Motornummer/Rahmen-/Karosserienummer etc.]. Dieses Eigentum ist durch Rechte Dritter nicht beschwert. Ich bin berechtigt, das Fahrzeug zu verkaufen.

Ich bin wie folgt zu diesem Fahrzeug gekommen: …
(wann:…)

Mir sind folgende Voreigentümer bekannt: …

Erklärung, was mit den Originalfahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II) geschehen ist? (Verloren/nicht mehr auffindbar/gestohlen/der Voreigentümer Herr/Frau … hat mir gegenüber erklärt, die Papiere seien nicht mehr auffindbar/verloren…)

Ich versichere ausdrücklich und gewährleiste, dass das Fahrzeug nicht bei Dritten abhanden gekommen bzw. gestohlen wurde.

Ort, Datum, Unterschrift, Name/Vorname des Verkäufers

Möglichst wenig Behördenärger wünscht

Ihr Oldtimeranwalt Michael Eckert
Rechtsanwalt in Heidelberg
www.oldtimeranwalt.de

 
12. Statistik 2009 - H-Kennzeichen in den Bundesländern  (DEUVET-Info vom 13.05.2009)

Auch zum 01.01.2009 ist die Verteilung der H-Kennzeichen in den einzelnen Bundesländern wieder deutlich unterschiedlich.

Berechnet man die Zahl der H-Kennzeichen pro 10.000 Einwohner, so erhält man die Möglichkeit die Fahrzeugdichte in den einzelnen Bundesländern zu vergleichen.

Das Schlusslicht ist auch in diesem Jahr Sachsen-Anhalt. Nur 8 H-Kennzeichen kommen hier auf 10.000 Einwohner.
Unangefochten an der Spitze steht Hamburg 29 H-Zulassungen.

Traditionell finden sich die neuen Bundesländer am Ende der Skala, während in den alten Bundesländern vor allem die südlichen Länder an der Spitze stehen.

 

 

 
11. Ausnahmen für Oldtimerreifen (DEUVET-Info vom 24.03.2009)

Oldtimerreifen sind nicht von der Verordnung über Reifenrollgeräuschemissionen betroffen.

Durch die Umsetzung der ECE-Regelung 117 „Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen“ 
werden einige Reifen aus dem Handel verschwinden. Die Verordnung wird nach einem Stufenplan ab 1. Oktober 2009 wirksam. Durch ausführliche 
Gespräche mit wissenschaftlichen Mitarbeitern der Bundestagsabgeordneten konnte der DEUVET klären, dass Reifen, die ausschließlich für vor 
dem 1. Oktober 1990 erstmalig zugelassene Fahrzeuge bestimmt sind, davon ausgenommen sind. Dadurch ist der Reifenersatz für Oldtimer und 
Youngtimer weiterhin gewährleistet und dem betroffenen Handel kann Entwarnung signalisiert werden.

 
10. meinklassiker.com - Info: 
     Vorsorge für schraubende Oldiebesitzer: die Ruheversicherung!
Autor: Uschi Kettenmann · 06. März 2009

  Wer selbst schraubt, sollte Vorsorge treffen!

Das „Bastlerurteil“, wonach abgemeldete Fahrzeuge nicht durch die Privathaftpflicht geschützt sind (meinklassiker.com berichtete), erregt die Gemüter in der Klassikerszene. Der Rat, an abgemeldeten Fahrzeugen besser nicht zu arbeiten, ist für Oldtimerbesitzer nicht umzusetzen. Denn eines ist klar: Die meisten Besitzer restaurieren ihre Fahrzeuge größtenteils selbst, und in der Regel ist ein Fahrzeug in der Restaurierungsphase nicht zugelassen.

Meinklassiker.com hat sich hat das Urteil im Detail angeschaut. Zitat: „Der Kläger restaurierte seit mehreren Jahren einen Pkw der Marke XXX, Baujahr 1984... Der Wagen war nicht zum Straßenverkehr zugelassen und hätte für seine Zulassung noch dem TÜV vorgeführt werden müssen.“ Das Starten des Motors löste einen Brand aus, der nicht nur den Wagen zerstörte, sondern auch ein fremdes Gebäude beträchtlich beschädigte. Wer das Urteil in dem schwer verständlichen Juristendeutsch nachlesen möchte: Unter dem Link justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php kann es mit den Stichworten Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: I-4 U 191/07 abgerufen werden.

Wie aber kann ein Oldie-Besitzer vorsorgen? meinklassiker.com hat bei OCC in Lübeck, dem Spezialisten für die Versicherung von Liebhaberfahrzeugen, nachgefragt und wertvolle Tipps erhalten.

Während des Abmeldezeitraums ist eine Ruheversicherung ratsam. Wurde das versicherte Fahrzeug vom Eigentümer vorübergehend stillgelegt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, sollte man den Vertrag  in eine beitragsfreie Ruheversicherung übergehen lassen. Die Beitragsfreiheit endet allerdings nach 18 Monaten. Ist der Wagen bis dahin nicht wieder angemeldet, ist eine beitragspflichtige Ruheversicherung (RV) ratsam.

Der Abschluss einer RV empfiehlt sich auch, wenn der Wagen bisher nicht versichert war oder man einen Restaurierungsobjekt gerade erst gekauft hat. Die RV umfasst üblicherweise sowohl eine Kfz-Haftpflicht- (inkl. Umweltschaden-) als auch eine Teilkaskoversicherung. Dann wird auch ein Haftpflichtschaden, der aus dem Gebrauch des Fahrzeugs einem Dritten entstanden ist, wie im zuvor beschriebenen Fall dem Gebäudeeigentümer, übernommen. Und auch andere Schadenfälle sind durch die RV abgedeckt, zum Beispiel: der Wagen rollt wegen defekter Handbremse aus der Einfahrt, ein Dieb unternimmt mit dem Wagen eine Spitztour und verursacht einen Unfall, es entsteht ein Umweltschaden durch eine poröse Ölwanne oder ausgelaufenes Benzin ....

Allerdings gilt auch bei fast allen RV: Fahrzeug- und Zubehörteile sind nur versichert, wenn die Teile am oder im Fahrzeug eingebaut oder mit diesem fest verbunden sind - was bei wegen Restaurierung auseinandergenommener Fahrzeugen nicht der Fall ist. Und: Der Versicherungsschutz besteht in der Regel nur in der eigenen oder gemieteten Garage oder Halle, nicht aber in fremden Werkstätten.

OCC-Geschäftsführer Thomas Sühr rät, auf alle Fälle die eigene Situation mit einem Fachmann durchzusprechen, der den individuellen Bedarf erkennen und entsprechende Versischerungsschutz empfehlen kann.

Relevante Links:
www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php
www.occ.eu

Fotoquelle: Olditax Deutschland GmbH
Weitere Storys zum Thema:
Urteil: Versicherungslücke bei abgemeldetem Fahrzeug

 
9.  AvD-Info: Keine Rechtssicherheit für Oldtimerfahrer (vom 11.12.2008)
Das rote Sammler-Kennzeichen wird im Ausland nicht immer anerkannt.

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) beobachtet eine wachsende Unsicherheit unter Oldtimerfahrern, die häufiger im Ausland unterwegs sind. Denn die Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass die Anerkennung des roten Sammlerkennzeichens ausschließlich Sache des Einreiselandes ist und sie in dieser Angelegenheit keine Rechtssicherheit herstellen wird. Der dem AvD im Oldtimer-Bündnis "Ladenburger Kreis" verbundenen Initiative Kulturgut Mobilität e.V. (IKM) liegt bislang nur aus der Schweiz ein Schriftstück vor, welches ausdrücklich und unmissverständlich belegt, dass die Schweiz die deutschen „07er“ anerkennt.

AvD-Oldtimerexperte Dieter Ritter: "Ein erster Ansatz, doch viel zu wenig, um sich auch bei der Einreise in andere europäische Länder ein wenig sicherer zu fühlen. Sprachbarrieren fördern nicht immer den Dialog mit einheimischen Ordnungshütern, so dass in einer derartigen Situation ein erklärendes Schriftstück, welches man kurzerhand aus dem Handschuhfach nehmen und dem Polizisten in die Hand geben kann, sinnvoll wäre."

Ein solches Schriftstück hat die IKM nun aufgesetzt und bislang in vier Sprachen übersetzen lassen. Jeweils in englisch, französisch, italienisch und niederländisch wird dem möglicherweise skeptischen Grenzbeamten der Sinn und Zweck des 07er-Kennzeichens erklärt. Die Übersetzung in polnisch ist in Arbeit und wird kurzfristig ebenfalls unter www.kulturgut-mobilitaet.org zur Verfügung stehen.

IKM-Vorsitzender Mario De Rosa: "Wir sind der Überzeugung, dass der Mehrwert dieser Informationsblätter ein Anreiz darstellt, die Initiative durch eine Fördermitgliedschaft zu unterstützen. Wir sind eine unabhängige, nichtkommerzielle Interessenvertretung der Oldtimerszene, die sich für den Erhalt des historischen mobilen Erbes und der Teilnahme von Oldtimern am Straßenverkehr ohne jegliche staatliche Restriktionen einsetzt."

Der AvD weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass vor Fahrtantritt mit der roten Sammlernummer unbedingt eine Deckungszusage der Versicherung eingeholt und vor allem mitgeführt werden muss.

Für Rückfragen, Interviews und O-Töne steht Ihnen
Dieter Ritter unter 0 69 / 66 06-230 gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
AUTOMOBILCLUB VON DEUTSCHLAND e.V. 

 - Kommunikation -
Lyoner Str. 16
60528 Frankfurt am Main

 
8.  AvD Mitgliedschaft für Aero-IG-Mitglieder für 29 Euro (statt 59 Euro): 

Vorteile auf einen Blick 

AvD Mitgliedschaft: Jahresgebühr 29 Euro (statt 59 Euro)

  • europaweiter Pannen- und Abschlepp-Service: 2.000 Abschlepp- und Einsatzfahrzeuge in Deutschland und 8.000 in Europa stellen Hilfe sicher
  • weltweiter Medical-Service: für den Fall der Fälle bis hin zum Krankenrücktransport per Flugzeug
  • Unfall-Schaden-Service: juristische Auskünfte und Kalkulation von Reparaturkosten
  • Reise-Service: Sonderkonditionen bei renommierten Touristikunternehmen
  • Werkstatt-Service: Fahrzeugprüfungen, Feinstaubplakette etc.

OldtimerCard: Jahresgebühr 29 Euro (statt 49 Euro)

Nur in Verbindung mit einer AvD Mitgliedschaft: beinhaltet das Premium-Paket für alle Old- und Youngtimer (älter 20 Jahre), die sich im Besitz des 
Karteninhabers befinden. Normales Alltagsfahrzeug muss vorhanden sein.

  • einzigartiger europaweiter Rückholservice bei Panne oder Fahrerausfall
  • Weiterreise mit der Bahn bei Panne, Unfall oder Diebstahl
  • Hotelübernachtung (60 Euro/Person max. 3 Nächte)
  • Mietwagen für 7 Tage (50 Euro/Tag)
  • Ersatzteilversand für Reparatur ins Ausland
  • Fahrzeugunterstellung bis zu 2 Wochen
  • und vieles mehr

Oldtimer-Versicherung*

Nur in Verbindung mit der OldtimerCard

  • Deutschlands nachweislich günstigste Versicherung für Fahrzeuge mit Mindestalter 20 Jahre (Vergleich in Motor-Klassik April 2008)
  • Individualwert zur Versicherung besonders seltener oder aufwendig restaurierter Fahrzeuge
  • Wertgutachten erst ab Versicherungswert über 50.000 Euro erforderlich

  AvD-Tank&Spar VISA-Kreditkarte**: Jahresgebühr 24 Euro

Nur in Verbindung mit einer AvD Mitgliedschaft: Sie sparen 5% an jeder Tankstelle auf alle Produkte – nicht nur Treibstoffe (maximale Ersparnis
150 Euro/Jahr): Bei 1,50 Euro/Liter Benzinpreis Einsparung von 7,5 Cent/Liter. Rückerstattung der Jahresgebühr ab Umsatz von 2.000 Euro/Jahr. 
Zusatzkarte 10 Euro/Jahr.

Bitte senden Sie ausgefüllte Anträge ausschließlich an:

Automobilclub von Deutschland e.V.
Bereich Classic
Lyoner Str. 16

60528 Frankfurt

 

Fragen beantworten Ihnen dieter.ritter@avd.de oder bastian.schonauer@avd.de

* Versicherungträger: HDI-Gerling Firmen und Privat-Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover
** Leistungsträger: RBS (RD Europe) GmbH. Ein Unternehmen der Royal Bank of Scotland Group

 
7.  DEUVET informiert: 
 
6.  DEUVET informiert: Wirtschaftsfaktor Oldtimer

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Oldtimersektor ist nicht nur  - wie oft benannt - das rostigste Hobby, sondern auch ein erheblicher Wirtschaftsfaktor, der u.a. Arbeitsplätze sichert. Dies ist auch das Ergebnis einer Studie, die maßgeblich vom DEUVET mitgetragen wurde. Das Ergebnis dieser Studie steht Ihnen nun auf unserer Homepage im Download-Bereich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen                                   mehr siehe hier bei Deuvet im Download-Bereich unter DEUVET & FIVA!

Ihr DEUVET-Vorstand

 
5.  DEKRA informiert: Die Feinstaubplakette

5.1 Welche Feinstaubplakette bekomme ich für mein Fahrzeug?

       Die Zuteilung einer Feinstaubplakette prüfen Sie hier: http://www.dekra.de/feinstaub/feinstaub.html 

 

5.2 Wie bekomme ich die Feinstaubplakette?

Selbstverständlich können Autofahrer und Fuhrparks die "Feinstaubplaketten" auch von DEKRA erhalten. Entweder an allen 
DEKRA Lokationen oder durch DEKRA Prüfingenieure vor Ort.

Die Plaketten gibt es in den drei Farben Grün, Gelb und Rot, die jeweils einer Schadstoffgruppe entsprechen. 

                Schadstoffgruppe 2                                     Schadstoffgruppe 3                                Schadstoffgruppe 4

                   Rote Plakette                                            Gelbe Plakette                                       Grüne Plakette

Die grüne Plakette erhalten Kraftfahrzeuge mit der geringsten Partikel- bzw. Schadstoffemission, wie etwa Kraftfahrzeuge mit 
modernster Dieseltechnik sowie nahezu alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotor, die über einen geregelten Katalysator verfügen. 
In weiteren Stufen wird die gelbe sowie die rote Plakette für Diesel-Fahrzeuge zugeteilt. Fahrzeugen mit schlechter Einstufung 
kann gar keine Plakette zugeteilt werden. Das sind die Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1.

Grundlage dieser Einstufung sind zunächst die Emissionsschlüsselnummern in den Fahrzeugpapieren. In vielen Fällen kann eine 
Nachrüstung von Filtern (bei Dieselfahrzeugen) zu einer besseren Einstufung führen. 

Die Plaketten sind bei allen DEKRA Lokationen und DEKRA Prüfingenieuren zu bekommen. Als Grundlage der Zuteilung dienen 
die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I), das Fahrzeug selbst wird nicht benötigt.

 

5.3 Umweltzonen und Feinstaubplaketten

Im März 2007 ist die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen in Kraft getreten. Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von „Umweltzonen“ und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Plaketten nach festgelegten Schadstoffgruppen. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr sondern auch für Anwohner und Besucher in Umweltzonen. Eine Übersicht über Umweltzonen findet sich auf der Seite des  Umweltbundesamtes .

Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Schadstoffe und dabei insbesonders der Feinstaubbelastung beitragen.

Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:

  • mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller);
    dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzeuge (Quads)
  • Fahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis)
  • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“
  • Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen, sowie ausländische Fahrzeuge die gleichwertige Anforderungen erfüllen

Neben der bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Autos, Lastwagen und Bussen wird das neue Verkehrszeichen „Umweltzone“ eingeführt. Es signalisiert ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne die angezeigte(n) Plakette(n). Auf Grundlage von Luftreinhalteplänen können die Städte und Kommunen in Aktionsplänen festlegen, welche Bereiche als Umweltzonen ausgewiesen werden. Die Einrichtung der ersten Umweltzonen wird für Anfang 2008 erwartet.

Ausweisung der Umweltzonen durch neue Verkehrszeichen

                           Beginn „Umweltzone“                                                  Ende „Umweltzone“

                       

 

 

              

                


     Signalisierung eines Fahrverbots für Fahrzeuge                ohne die angezeigte Plakette(n)

 

 
 4. DEUVET informiert: 

 

3. DEUVET-Website  – Jetzt online registrieren!

Seit Ende März ist der DEUVET nun seiner neuen Website online.

Neben übersichtlichen Strukturen und umfangreichen Informationen rund um den Oldtimer bieten wir nun auch einen geschützten Mitgliederbereich an, 
in dem die Mitglieder unserer Clubs Informationen erhalten, die eben ganz speziell nur für unsere Mitglieder sind.

Hier gibt es auch einen separaten Downloadbereich, in dem Sie z.B. unser neues und umfangreiches Sonderheft zu Oldtimerzulassungen finden.

Einfach registrieren und los gehts!

Jedes Mitglied muss sich vor dem ersten Zugang zunächst registrieren lassen.

Das ist ganz einfach: Die Schaltfläche für die Registrierung finden Sie in der Navigationsleiste auf der linken Seite. Nur ein Klick und das 
Registrierungsformular erscheint auf dem Bildschirm. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, findet zusätzlich eine umfangreiche Hilfefunktion 
auf der linken Navigationsleiste.

  • Bitte einfach Ihren Namen eingeben – danach haben Sie die freie Wahl in Bezug auf Benutzernamen und Passwort.
  • Zwischen Benutzername und Passwort bitte noch Ihre Emailadresse hinterlegen und schon sind an dem Punkt, an dem Sie Ihre 
    DEUVET Bonus Card benötigen. Dabei ist es für die Registrierung im Moment völlig gleichgültig, ob Sie noch Ihre alte 2006er Karte 
    oder schon die neue Karte 2007 in Händen halten. Die Karten aus 2006 bleiben noch bis zum Sommer freigeschaltet.
  • Im Beschriftungsfeld Ihrer Bonus Card finden Sie rechts in der ersten Zeile Ihre DEUVET Kartennummer – bitte eingeben.
  • Dann wählen – stammt Ihre Karte aus 2006 oder 2007?
  • Zum Schluss kommt der Clubname. Sie finden ihn links oben im Beschriftungsfeld. Bitte tippen Sie eins zu eins in der gleichen 
    Schreibweise und mit den entsprechenden Leerzeichen ab.
  • Nun trennt Sie fast nur noch die Schaltfläche „Registrierung senden“ vom Zugang zum geschützten Bereich.
  • Sobald Ihnen die Registrierungsbestätigung per Email zugegangen ist, senden Sie bitte zur Bestätigung die Registrierungsmail ab. 
    Und schon können Sie unbeschränkt durch unseren Mitgliederbereich surfen und interessante Informationen abrufen. Einfach selbst 
    gewählten Benutzernamen und Passwort eingeben - und los geht’s.

Wir heißen Sie herzlich Willkommen auf unseren internen Mitgliederseiten!

Ihr DEUVET-Vorstand

 
2. FIVA      FIVA Fédération Internationale des Véhicules Anciens
Zusammen mit ihren nationalen Organisationen repräsentiert die FIVA allein in Europa mehr als eine halbe Million Einzelpersonen mit weit 
über 100.000 Fahrzeugen. Die FIVA sieht es als ihre Aufgabe an:
  • Weltweit für die Erhaltung und die Benutzung historischer Motor-Veteranen in ihrem Originalzustand einzutreten, 
  • das Studium historisch-technischer Informationen über Motor-Veteranen zu erleichtern,
  • Verbindungen zwischen Club´s, Ländern und Gruppen von vier- und zweirädrigen Kraftfahrzeugen auf internationaler Ebene herzustellen,
  • das Interesse der Allgemeinheit an der Erhaltung unserer automobilen Tradition zu wecken und schließlich,
  • dafür einzutreten, unsere Motor-Veteranen auch künftig nicht nur in Museen, sondern im Einsatz auf der Straße verwenden zu können.

Die FIVA wurde 1966 gegründet und von der F.I.A. als alleinige internationale Vereinigung in Sachen historischer Fahrzeuge anerkannt.

 
1. DEUVET        Der Bundesverband Deutscher Motorveteranen-Clubs e.V.
Der DEUVET ist der Bundesverband der Deutschen Motorveteranen-Clubs e.V.. Er wird von den deutschen Oldtimerclubs getragen und vertritt die Interessen der gesamten Oldtimerszene gegenüber der Politik, dem Gesetzgeber, den Behörden, sonstigen Institutionen sowie gegenüber den Medien und der Öffentlichkeit. Den DEUVET gibt es seit 1976.
Der DEUVET ist als Interessenvertretung registriert beim Deutschen Bundestag.

Der DEUVET ist eine demokratische Institution. Auf der Generalversammlung wählen die Delegierten der Clubs den DEUVET-Vorstand. Die DEUVET Generalversammlung ernennt Beiräte für die verschiedenen Bereiche der Oldtimerszene. Gemeinsam mit dem Vorstand werden Aufgaben erarbeitet und Lösungsvorschläge präsentiert.
Neben dem Beirat können Projektgruppen eingesetzt werden.

So wird zu jedem Problemkreis kompetente Arbeit geleistet.

Zur Erledigung der täglichen Arbeit, als Anlaufstelle für Clubmitglieder und zur Koordination der verschiedenen Aufgaben unterhält der DEUVET eine Geschäftsstelle in Berlin.

Der DEUVET finanziert sich vorrangig durch die Mitgliedsbeiträge der Clubmitglieder. So erhält er von jedem Mitglied eines ihm angeschlossenen Clubs 5 EURO pro Jahr, die über den jeweiligen Club an ihn weitergeleitet werden. Aufgrund dieses geringen Betrages ist eine Mitgliedschaft einzelner Personen nicht möglich. Wenn Sie Mitglied in einem dem DEUVET angeschlossenen Club angeschlossenen Club sind, sind sie automatisch DEUVET-Mitglied.

 
Ihr Draht zu uns ....
Die DEUVET Geschäftsstelle:
Wiebestraße 36 - 37
10553 Berlin
Telefon: 09001-33 88 38 (49 cts p. Minute)
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e-mail:buero-berlin@deuvet.de
 
Ziele und politische Einflussnahme:
  • Vertretung politischer Interessen
  • Einflussnahme auf die Gesetzgebung im Sinne der Oldtimerbesitzer
  • Überprüfung und Korrektur von Gesetzentwürfen
  • Vertretung bei Behörden und Ämtern
  • Vertretung Deutschlands beim Weltverband FIVA
  • Vergabe von Fahrzeugpässen
  • Erstellung- und Bearbeitung von Statistiken
  • Information an die Mitglieder
  • Beratung und Unterstützung der Clubs
        - bei der Club Organisation
        - bei der Organisation von Oldtimer-Veranstaltungen
  • Schaffung von finanziellen Vergünstigungen für DEUVET-Mitglieder
  • Gesprächsforen
  • Schulung
  • Öffentlichkeitsarbeit 
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