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113. Geld sparen mit dem richtigen Kennzeichen              19.03.2021

Hier werden die verschiedenen Kennzeichen für Automobile gegenübergestellt:   Hier klicken!

 

 
112. Ein Leitfaden der FIVA zum Thema:                  21.10.2020

Für eine verantwortungsbewusste Nutzung historischer Fahrzeug auf den Straßen von heute.

Der illustrierte Leitfaden enthält eine umfangreiche Zusammenstellung der gesamten Aspekte des Besitzens und Fahrens von Oldtimern sowie viele Empfehlungen für den Halter von Oldtimer.

Hier kann der gesamte FIVA-Leitfaden heruntergeladen werden: 

 
111. 38 Jahre alter Mercedes 240D sauberer als moderner BMW X3      09.07.2020

Saubermann oder alter Stinker? Der Mercedes W123-Club hat jetzt die Schadstoffemissionen eines 38 Jahre alten Mercedes 240 D gemessen. Heraus kamen Ergebnisse, die wirklich überraschen.

Wenn es um die Umweltbilanz von Klassikern geht, argumentieren die Gegner vor allem damit, dass Oldtimer keine modernen Abgasreinigungen (Katalysatoren) besitzen, zu viel verbrauchten und deswegen die Luft stärker mit Schadstoffen belasten würden als moderne Pkw.

Dabei machte schon die 2017 erschienene Oldtimer-Studie („Emissionen von 30 Jahre alten Fahrzeugen") der Bundesanstalt für Straßenwesen deutlich, dass dem in der Regel nicht so ist. Zitat: „Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass der Emissionsbeitrag der Fahrzeuge älter 30 Jahren in der Gesamtheit, auch für die späteren Bezugsjahre mit entsprechend höherem Fahrzeugbestand, in Summe pro Abgaskomponente jeweils nur einen einstelligen prozentualen Anteil ausmacht."

Zurück zum Schadstofftest beim 240D. Das Testfahrzeug war ein 240D, der meistverkaufte Typ der Baureihe W123. Hohe Laufleistungen sind hier nicht selten. Der Wagen auf dem Prüfstand ist Baujahr 1982 und hat zum Messzeitpunkt 343.000 km auf dem Tacho.

Sein Motor: Vierzylinder mit 2399 cm³ Hubraum, Vorkammereinspritzung mit Bosch-Diesel-Einspritzpumpe. Die Leistung: 72 PS, 137 Nm max. Drehmoment bei 2400 U/min.

Wie wurde gemessen?

Hier weiterlesen!

 
110. Mitteilung des AvD                                                                     11.12.2019


 
109. Stellungnahme der FIVA                                                            15.11.2019     

 
108. Initiative Kulturgut Mobilität                                            04.02.2019     

Die ganze Absurdität der Abgasdiskussion

wir haben inmitten der ganzen Abgasdiskussion und der Unsicherheit bzgl. aufkommender Fahrverbote bislang nichts von uns hören lassen.

Dies geschah nicht aus Untätigkeit oder gar Desinteresse, sondern war dem Umstand geschuldet, daß die Meldung von heute morgen teilweise nichts mehr galt. Mal standen Fahrverbote im Raum, dann gingen Betroffene Städte oder ganze Bundesländer in Berufung, dann diskutierten Lungenfachärzte über die Sinnhaftigkeit der Grenzwerte, Politiker wiederum schickten sich an, die Meßstellenstandorte in Zweifel zu ziehen und schlußendlich haben wir in drei (zumindest mir bekannten) Städten Proteste gegen Fahrverbote auf den Straßen: Stuttgart, München und jetzt auch Ludwigsburg.

In Stuttgart, Düsseldorf und Essen sind Ausnahmen für Oldtimer von Diesel-Fahrverboten bereits zugesichert und in den Luftreinhalteplänen der Städte enthalten. Die schwierige Aufgabe unsererseits besteht darin, den Luftreinhalteplan einer jeden Stadt, die ein Fahrverbot erwägt, zunächst einmal auf Ausnahmen für Oldtimer zu prüfen. Dies jedoch vorrangig in den Städten, die ein zonales Fahrverbot erwägen. Einzelne gesperrte Streckenabschnitte muß man individuell je nach Umfang betrachten. Sollte eine Ausnahme bereits enthalten sein, müssen wir darauf achten, daß derselbe Luftreinhalteplan auch fortgeschrieben wird. Erst dann ist eine Intervention der betroffenen Stadt gegenüber geboten und sinnvoll. Ein vorsorgliches Anschreiben mit der Frage nach Ausnahmen für Oldtimer ergibt insofern keinen Sinn, als damit die Gefahr besteht, an eine besonders rigide Person zu geraten, die Oldtimer aus den Ausnahmetatbeständen entfernt, so man sie darauf aufmerksam macht. Die Chance, einen bereits bestehenden Luftreinhalteplan incl. Ausnahmetatbeständen unverändert fortgeschrieben zu bekommen, ist dabei ungleich höher, da auch Behörden sich nicht unnötige Arbeit machen wollen.

Man muß ganz klar sagen, daß in Baden-Württemberg der grüne Koalitionspartner auf eine Verringerung des Individualverkehrs setzt. Es geht nur vorrangig um die Reduzierung von Schadstoffen, in Stuttgart will man die Fahrzeuge schlichtweg in nennenswertem Umfang aus der Stadt haben. dies belegt eine Absprache des grünen Verkehrsministers Winfried Hermann, der mit den Anwohnern des Neckartors vereinbart hat, bis zum Jahr 2021 den Verkehr (nicht die Schadstoffe!) um 20% dort zu senken. Jegliche vorgeschlagenen Alternativen, wie beispielsweise der Bau der Filderauffahrt und des Nord-Ost-Rings, um Fahrzeuge aus der Stadt zu leiten, der Aufbringung eines von der Strabag verfügbaren schadstoffabsorbierenden Asphalts oder einer schadstoffabsorbierenden Lärmschutzwand wurden von den Grünen in Bausch und Bogen abgelehnt. Es fällt schwer, unter diesen Rahmenbedingungen sachorientierte und bürgerfreundliche Regierungsarbeit zu gestalten.

Der Januar war zusätzlich geprägt von einer unnötig angeheizten Debatte um ein Aussetzen von H-Kennzeichen für Fahrzeuge der Baujahre 1990-1999, die als "Denkanstoß" in der Motor Klassik ihren Ursprung fand.

Darüberhinaus habe ich für die Wahrung unserer Interessen im Januar folgende Termine wahrgenommen:

12.01 Mototechnika Augsburg
15.01. Gründungsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge in München. In dieser Arbeitsgemeinschaft wirken mit: IKM, ADAC, ASC, DAVC, DEUVET, BHLD, NVG, AvD, VfV. Als Gast war der VDA anwesend.
16.01. Gespräch mit dem baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl zur Bedeutung historischer Fahrzeuge.
18.01. Gespräch mit EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger zur Bedeutung historischer Fahrzeuge.
19.01. Gespräch mit dem Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments Rainer Wieland zur Bedeutung historischer Fahrzeuge.
23.01. Landesfachausschuß Verkehr und Infrastruktur mit dem PSts. im BMVI Steffen Bilger mit Diskussion um die aktuellen NOx-Grenzwerte und Fahrverbote sowie deren Vermeidung.
27.01. Vorstellung der IKM und deren Wirken anläßlich der Jahreshauptversammlung der BMW Typen- und Markenclubs in Reutte.
29.01. Im Auftrag der FIVA Besuch der Prüfungen zum Fahrzeugrestaurator in Bern und eine evtl. Übertragbarkeit in Deutschland, bzw. weiterer EU-Staaten.

Am 06.02. bin ich erstmals in Brüssel zur Sitzung der Historic Vehicle Group (HVG) des Europaparlaments eingeladen und es naht bereits die Retro Classics mit Riesenschritten.

Sie sehen, die Arbeit geht nicht aus.

Im Anhang finden Sie, um den Kreis zum Anfang dieses Schreibens zu schließen, eine Abfassung der IKM zum Thema "Abgas absurd". Vorstandsmitglied Dr. Ralf Ziegler hat sich die Mühe gemacht, das Thema aus naturwissenschaftlicher Sicht intensiv und umfangreich zu beleuchten. Herausgekommen ist ein lesenswerter Artikel, der u.U. auch Ihnen als Diskussionsgrundlage innen wie außen dienen kann.

Herzliche Grüße
Ihr / Euer Mario De Rosa
Erster Vorsitzender

Peter-David Göhr (Ehrenvorsitzender) . Mario De Rosa (Erster Vorsitzender) . Renate Baier . Harald Baier . Michael Eckert . Wolfgang Köhler . Dr. Ralf Ziegler
Initiative Kulturgut Mobilität e.V., Seestraße 40, 73278 Schlierbach, Tel. 07021/75413, Fax 03212/1022270, E-Mail: derosa@kultur-mobil.org
Amtsgericht Heidelberg VR3284, Finanzamt Heidelberg 32489/46447
Bankverbindung: Kreissparkasse Göppingen, IBAN DE23 6105 0000 0016 0671 47, BIC GOPSDE6GXXX


Sehr empfehlenswert ist die Anlage "Abgas absurd".

Vorstandsmitglied Dr. Ralf Ziegler hat sich die Mühe gemacht, das Thema aus naturwissenschaftlicher Sicht intensiv und umfangreich zu beleuchten. Herausgekommen ist ein lesenswerter Artikel, der Klarheit bringt und als Diskussionsgrundlage für Innen für Außen dienen kann.

 
107. Initiative Kulturgut Mobilität                                            05.04.2018     

"Volle Kraft voraus"
Ab dem 20. Mai 2018 erstmalig eine einheitliche europäische Definition für historische Fahrzeuge

So die Überschrift einer Pressemitteilung, die Bernd Lange, Mitglied des Europäischen Parlaments, am 04.05.2018 aussandte. Bernd Lange ist niedersächsischer SPD-EU-Abgeordneter und u.a. Vorsitzender und Gründer der European Parliament Historic Vehicle Group (EP-HVG).

Weiter heißt es:
Mit der baldigen Umsetzung der Richtlinie über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern ist die Definition von historischen Fahrzeugen endlich klar.

Seit 2010 besteht im Europäischen Parlament die Arbeitsgruppe für historische Fahrzeuge (HVG). Unter ihrem Dach finden sich Europaabgeordnete aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und politischen Parteien zusammen, die gemeinsam mit Experten aus Verbänden und der Europäischen Kommission regelmäßig Fragen rund um das Thema Oldtimer wie z.B. Sicherheit, Zollkodex, Emissionen oder intelligente Verkehrssysteme diskutieren.

Das Europäische Parlament hat im Jahr 2014 die Richtlinie zur regelmäßigen technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern 2014/45/EU verabschiedet. Die darin enthaltenden Vorschriften müssen von den Mitgliedstaaten ab dem 20. Mai 2018 angewendet werden. In der Richtlinie findet sich unter anderem auch erstmalig eine einheitliche europäische Definition für historische Fahrzeuge, welche auf die Arbeit der HVG im Europäischen Parlament zurückgeht.

Die Definition sieht folgendermaßen aus:
„Fahrzeug von historischem Interesse“ ist ein Fahrzeug, das von dem Mitgliedstaat, in dem die Zulassung erfolgt ist, oder von einer seiner dazu ermächtigten Stellen als historisch betrachtet wird und alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

es wurde vor mindestens 30 Jahren hergestellt oder erstmals zugelassen,
sein gemäß dem einschlägigen Unions- oder einzelstaatlichen Recht festgelegter spezifischer Fahrzeugtyp wird nicht mehr hergestellt,
es ist historisch erhalten, im Originalzustand bewahrt und die technischen Merkmale seiner Hauptbauteile wurden nicht wesentlich verändert;

„Es ist wichtig, dass endlich Klarheit besteht. Historische Fahrzeuge sind nicht mit normalen alten Autos in einen Topf zu werfen. Sie werden weniger häufig gefahren und bilden Teil des europäischen Kulturerbes. Darüber hinaus bilden sie einen wichtigen Wirtschaftsfaktor: Werkstätten, Zulieferer, Oldtimerclubs und -veranstaltungen, Fachzeitungen und vieles mehr sorgen für Umsätze und Arbeitsplätze im Wirtschaftsbereich „Oldtimer“. Dennoch werden sie bisher nur unzureichend in der europäischen Gesetzgebung abgebildet, “ unterstreicht Bernd Lange, niedersächsischer SPD-Europaabgeordneter und Gründer der HVG im Europäischen Parlament.

Die Bemühungen der HVG finden sich ebenfalls in der Überarbeitung des Zolltarifs 9705 des EU- weit gültigen Gemeinsamen Zolltarifs (GZT) zum Import von historischen Fahrzeugen wieder. Darin heißt es u.a.:

1. Zu Position 9705 gehören Sammlerkraft- und -luftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, die:

a) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem, Motor oder Kotflügel usw. vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene

Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Kraft- oder Luftfahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Kraft- und Luftfahrzeuge sind ausgeschlossen;

b) im Fall von Kraftfahrzeugen mindestens 30, im Fall von Luftfahrzeugen mindestens 50 Jahre alt sind;

c) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen. Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen und von hohem Wert, werden für Kraft- und Luftfahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen.

Darüber hinaus wird die von der HVG erarbeitete Definition von historischen Fahrzeugen auch in einer von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Studie zum Zugang von Fahrzeugen zu Städten berücksichtigt. In den Empfehlungen der Studie (nur im englischen Text verfügbar) heißt es hinsichtlich des Themas historische Fahrzeuge und Umweltzonen u.a. wie folgt:

Historic vehicles could be exempted from low emission zones because of their minimal use in the regulated areas combined with their contribution to the preservation of motoring heritage. LEZs would thus disproportionately penalise particularly urban-based owners and businesses servicing historic vehicles since practically no retrofitting possibilities exist. A definition of historic vehicles is included in the Directive 2014/45/EU on periodic roadworthiness tests for motor vehicles and their trailers.

Im Rahmen einer Bezugnahme auf die Umweltzonen und die damit verbundenen Regelungen in Deutschland, geht die Studie noch einmal auf die erarbeitete Definition von historischen Fahrzeugen ein. So heißt es dort u.a.: Historic vehicles (they are classified with either an “H” licence plate or a red “07” historic vehicle license) are allowed unrestricted access to any LEZ established by any local authority. The historic vehicles classification is very similar to the one enshrined in Directive 2014/45/EU on periodic roadworthiness tests, which can be considered a good reference towards an aligned definition of historic vehicles in Europe.

Grundsätzlich ist eine EU-weite einheitliche Oldtimerdefinition zu begrüßen. Sie lehnt sich weitestgehend an die deutsche an und übernimmt Passagen der FIVA-Definition. Dennoch muß Acht gegeben werden, daß das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet wird. Es hat sich beim näheren Betrachten insofern Gesprächsbedarf ergeben, als die Definition beispielsweise zum Nachteil historisch korrekt veränderter Fahrzeuge ausgelegt werden kann. Hier sind insbesondere Hot Rods oder Specials zu nennen. Ich werde daher Gelegenheiten suchen, mich mit Herrn Lange abstimmen zu können und nebenbei noch weitere mir bekannte EU-Parlamentarier darauf anzusprechen.

Einstweilen wünsche ich Ihnen einen schönen morgigen Feiertag und ein u.U. schönes verlängertes Wochenende.

Herzliche Grüße
Ihr / Euer Mario De Rosa
Erster Vorsitzender

 
106. VDA-Oldtimerinformation                                           Berlin 05.03.2018     

Das Kraftfahrt-Bundesamt informiert über die Zulassungszahlen 2017 
Unvermindertes Wachstum bei den Oldtimer-Fahrzeugen 

Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) meldet, ist der Bestand an Kraftfahrzeugen zum 01. Januar 2018 um 1,6 Prozent auf 52,6 Millionen gestiegen. Davon besitzen 0.9 Prozent ein H-Kennzeichen, was einem Bestand von 477.386 Fahrzeugen entspricht. 

Die Anzahl der H-Kennzeichen stieg damit erneut um 10,9 Prozent. Fahrzeuge mit diesem Sonderkennzeichen ermöglichen das Befahren der Umweltzonen und zahlen eine pauschale Kfz-Steuer in Höhe von 191 Euro. Um ein H-Kennzeichen zu erlangen, muss ein Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein und sich in einem guten, originalen Zustand befinden. Da jedoch eine zunehmende Anzahl der jetzt 30 Jahre werdenden Fahrzeuge bereits über eine Abgasreinigungsanlage und somit über eine grüne Plakette verfügen, wird das H-Kennzeichen weniger attraktiv. 

Die Anzahl aller PKW älter als 30 Jahre wuchs im vergangenen Jahr deutlich um 12,2 Prozent auf 674.987 Einheiten, was einem Anteil von 1,45 Prozent aller PKW entspricht. Das durchschnittliche Fahrzeugalter steigerte sich somit auf 9,4 Jahre. Wie in jedem Jahr wird der der Verband der Automobilindustrie (VDA) im April eine genaue Aufschlüsselung dieser Fahrzeuge veröffentlichen.

 
105. VDA-Pressemitteilung- 
      
 Allensbacher Oldtimer-Studie 2017/2018                                        10.02.2018

15 Millionen Deutsche interessieren sich für Oldtimer 

Rund 15 Millionen Menschen in Deutschland interessieren sich für Oldtimer-PKW und -Motorräder, was einem Anteil von 21,5 Prozent an der Bevölkerung über 18 Jahren entspricht. Das ist eines der vielen Ergebnisse aus der aktuellen IfD-Allensbach Oldtimer-Studie 2017/2018, die in diesen Tagen erschienen ist. 

Laut der Studie sagen allerdings immerhin 65 Prozent aller PKW Fahrer, dass Oldtimer ein teures Hobby sind, welches sich nicht jeder leisten kann. Die Realität sieht aber anders aus: Der durchschnittliche Wert von Oldtimern liegt nach Angaben der Versicherungswirtschaft bei 20.000 Euro, und viele der zulassungsstärksten Klassiker – z.B. VW Käfer Mercedes W 123 und Porsche 924 – sind bereits für unter 10.000 Euro auf dem Markt erhältlich. Und es gibt überzeugende Argumente, die die Befragten für den Erwerb eines Klassikers anführen. 61 Prozent attestieren den Oldtimern Charme, und 60 Prozent sind der Meinung, dass ein solches Fahrzeug etwas Besonders ist, mit dem man auffällt. 

In der Öffentlichkeit herrscht ein klares Bild zu Klassikern und ihren Besitzern. Mehr als 40 Prozent der Bevölkerung freuen sich, wenn sie einen Oldtimer auf der Straße sehen. Sie halten ihre Besitzer für Individualisten, die zur Erhaltung des technischen Kulturguts beitragen. 2 von 5 Pkw-Fahrern in Deutschland würden gerne einmal Oldtimer fahren, immerhin 20 Prozent gerne einen besitzen. 

Der durchschnittliche Oldtimerbesitzer ist männlich (90,4 Prozent) und 54,7 Jahre alt. Er besitzt 1,6 Oldtimer, mit denen er im Jahr 1.740 km fährt. Über 20 Prozent sind in einem Oldtimer-Club organisiert. 

Die nun bereits 5. Allensbacher Oldtimer-Studie seit 2008 untersucht im Auftrag der VF Verlagsgesellschaft mbH (Magazin Oldtimer Markt) das Oldtimer-Segment in Deutschland. Seit 2011 beteiligt sich der Verband der Automobilindustrie (VDA) an dieser Studie. Ursprünglich hauptsächlich als Medienanalyse geplant, hat sich die IfD-Allensbach Oldtimer-Studie zu einer der umfassendsten Untersuchung des Klassik-Markts entwickelt, die es weltweit gibt.

Siehe hierzu auch die vorhergehende Studie von 2015 hier  unter Nr. 100!

 
 
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